
Seit Wochen kommt es in Schleswig-Holstein immer wieder zu Problemen bei der Postzustellung. Teilweise vergehen mehrere Wochen, bis wichtige Sendungen wie Rechnungen, Behördenschreiben oder persönliche Mitteilungen beim Empfänger eintreffen. Es betrifft mittlerweile das gesamte Bundesland von Flensburg über Heide bis Lübeck. Sowohl städtische als auch ländliche Regionen sind betroffen. Viele Schleswig-Holsteiner äußern ihr Unverständnis, da die unzuverlässige Postzustellung dazu führen kann, dass wichtige Informationen verspätet ankommen oder Fristen ungewollt verpasst werden.
So geht es auch R.SH-Hörer Sebastian Steinhäuser aus Kochendorf (Gemeinde Windeby). Er hat sich mit seinem Post-Problem bei der R.SH Moin-Show gemeldet. Viele weitere R.SH-Hörer schildern seitdem ähnliche Probleme.
"Ich bekomme zwar die Briefankündigungen, aber der Briefkasten bleibt immer wieder leer. Seit drei Wochen kam keine Post mehr an."
"Unser Steuerbescheid vom 14.Juli wurde am 29. Juli zugestellt."
"Ich erhalte seit circa drei Monaten so gut wie gar keine Post mehr. Sporadisch erreicht mich mal ein Brief hier und da, aber im Großen und Ganzen eigentlich gar nicht. Die gehen als unzustellbar zurück."
Gibt es eine Frist? Wer haftet bei einer verspäteten Zustellung?
Stephan Göhrmann, Sprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, und Stefan Laetsch, Pressesprecher der Deutschen Post, geben Antworten auf unsere Fragen.
Antworten der Verbraucherzentrale
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Gibt es eine Zustellfrist?
Die gibt es. Mit dem neuen Postgesetz von 2024 gilt die Regel, dass 95% der Briefe im Jahresdurchschnitt innerhalb von drei Werktagen zugestellt werden müssen und 99% spätestens am vierten Tag.
Diese Fristen gelten aber im Durchschnitt und nicht für jeden einzelnen Brief. Daher können sich Verbraucher nicht darauf berufen, dass sie spätestens am vierten Tag den Brief erhalten. Das ist rechtlich nicht durchsetzbar.
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Was kann ich tun, wenn ich die Zahlungsfrist verpasse?
Schnellstmöglich den Absender kontaktieren und über die verspätete Zustellung informieren. Man kann außerdem um eine Fristverlängerung bitten. Wenn es zu einer glaubhaften Verzögerung kommt, dann zeigen sich die Absender oft kulant.
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Wie kann man eine Verspätung nachweisen?
Bei einem Einschreiben ist die Zustellung grundsätzlich einfacher nachzuweisen, da der Empfänger den Erhalt entweder durch eine Unterschrift bestätigt oder der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert wird. Der Absender muss in jedem Fall belegen können, dass der Brief tatsächlich beim Empfänger eingegangen ist.
Da es aber sowohl für den Absender, als auch für den Empfänger schwierig ist den Eingang nachzuweisen, wird sich häufig auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt.
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Muss die Post Kosten, die mir durch die Verspätung entstehen, übernehmen?
Nein. Die Deutsche Post haftet bei normalen Briefsendungen nicht für Folgeschäden aus z.B. verpassten Kündigungsfristen, zu spät gezahlten Rechnungen oder entstandenen Mahngebühren.
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Wenn ich mich bereits bei der Post beschwert habe, aber keine Reaktion folgt, wie verhalte ich mich dann?
Der nächste Schritt wäre es, eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen, da diese die Beschwerden der Postzustellung überwacht.
Hier können Sie die Bundesnetzagentur kontaktieren.
Wenn sich Zustellprobleme häufen, dann kann die Bundesnetzagentur eingreifen und die Post dazu auffordern, ihre Mängel zu beheben. Auch die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Homepage ein kostenloses Online-Tool, über das Verbraucher rechtliche Einschätzungen erhalten und Musterbriefe erstellen können, mit denen sie ihre Rechte durchsetzen und die Möglichkeit haben, sich an der entsprechenden Stelle zu beschweren.
Das Online-Tool der Verbraucherzentrale finden Sie hier.
Unser Fazit
Wenn auch bei Ihnen vermehrt Briefsendungen der Deutschen Post erst mit deutlicher Verzögerung oder gar nicht zugestellt werden, nutzen Sie die elektronischen Kommunikationswege, wo es möglich ist. Prüfen Sie zum Beispiel, ob Dienstleister wie Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter ihre Rechnungen auch per Mail an Sie versenden können, um eine Zustellung per Brief zu vermeiden.
Sollten Sie wegen eines zu spät eingegangenen Briefes Fristen verpasst haben, versuchen Sie beim Absender um Kulanz zu bitten.
Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein, denn erst wenn dort entsprechend viele Meldungen eingehen, wird die Deutsche Post überprüft.