Teilnahmebedingungen „Vereint für Vereine!“

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen 

Mit der Teilnahme an der von RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN (als Marke der REGIOCAST GmbH & Co. KG, nachfolgend „R.SH“) veranstalteten Aktion „Vereint für Vereine!“ erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. 

2. Teilnahmeberechtigung 

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich im Vereinsregister eingetragene Vereine (e.V.) mit Sitz in Schleswig-Holstein, handelnd durch ihre Mitglieder (Anmelder). Der Verein muss zum Zeitpunkt der Bewerbung als gemeinnützig anerkannt sein und steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 oder 53 der Abgabenordnung verfolgen (gemeinnützige oder mildtätige Zwecke).

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind, soweit sie für einen teilnehmenden Verein handeln:

  • alle Mitarbeiter von R.SH sowie der Kooperationspartner bzw. der Sponsoren und alle sonstigen Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren und
  • bezüglich der vorgenannten Personen: deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.   

3. Aktionszeitraum 

Die Aktion läuft vom 09. März 2026 bis einschließlich 02. April 2026. Anmeldungen sind ab dem 26. Februar 2026 möglich.

4. Teilnahme 

Die Aktion wird während des Aktionszeitraums im R.SH-Programm, online auf www.RSH.de und über die Social Media-Kanäle (bsw. Facebook, Instagram) von R.SH vorgestellt und es wird zur Teilnahme aufgerufen.

Die Teilnahme an der Aktion ist über die Website www.RSH.de und über die R.SH-App möglich und erfolgt durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen und Absenden des dort bereitgestellten elektronischen Anmeldeformulars. Darin hat der Anmelder eine geplante Investition des teilnehmenden Vereins zu benennen - einschließlich der Kosten, die durch die Investition anfallen.

Für das im Rahmen der Anmeldung anfallende Datenvolumen entstehen etwaige Kosten (providerabhängig), die vom Anmelder zu tragen sind.

Die Angaben im Rahmen der Registrierung sind verbindlich und können im weiteren Ablauf der Aktion vom Anmelder nicht mehr geändert werden.

Im Aktionszeitraum stellen wir an jedem Werktag (Montag bis Freitag) zwischen 07:00 Uhr und 07:15 Uhr im R.SH-Programm einen Verein vor, dessen Anmeldung im Losverfahren ermittelt wurde und dessen Wunsch wir zusammen mit dem Sponsor (Volksbanken Raiffeisenbanken Schleswig-Holstein) an diesem Tag erfüllen möchten. Hierfür wird zwischen 07:00 und 07:15 Uhr die jeweilige Spielrunde zugunsten des ermittelten Vereins eröffnet. Die Aufgabe: Klicken am laufenden Tag bis 17:00 Uhr mindestens 500 verschiedene Unterstützer den „Vereins-Button“ in der kostenlosen R.SH-App, wird der Wunsch des Vereins erfüllt. Unterstützen können alle Mitglieder des entsprechenden Vereins und alle Menschen mit Wohnsitz in dem Ort, in dem auch der entsprechende Verein seinen Hauptsitz hat. Die Personen, die den Verein mit einem Klick auf den „Vereins-Button“ unterstützen, bestätigen mit ihrer Teilnahme wahrheitsgemäß, dass sie ihren Wohnsitz im Ort des Vereins haben. Nur in diesem Fall wird die Stimme gezählt. Eine Person ist nur berichtigt, einmal für einen Verein zu stimmen.

Vereine können sich ausschließlich mit Wünschen und geplanten Investitionen bewerben, die nach § 52 AO (Gemeinnützige Zwecke) und § 53 AO (Mildtätige Zwecke) förderfähig ist. Die ausgeschütteten Reinerträge dürfen ausschließlich für satzungsgemäße, steuerbegünstigte Zwecke des Vereins verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis (z. B. aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes) ist auf Anforderung vorzulegen.

Der Geldbetrag ist zweckgebunden für den benannten und ausgewählten Verein zu verwenden. Die Verwendung ist nachzuweisen. Bei fehlendem Nachweis behalten sich die Sponsoren die Rückforderung des zur Verfügung gestellten Betrages vor.  

5. Presse/Promotion 

Der Anmelder erklärt mit der Teilnahme das Einverständnis, dass im Falle der Auswahl des von ihm angemeldeten Vereins Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte online und über das Programm von R.SH im angemessenen Umfang veröffentlicht, des Weiteren auch zu Zwecken journalistischer Berichterstattung durch andere Medien jeglicher Art (Print, TV, Hörfunk, Internet etc.) genutzt werden. Der Anmelder erklärt sich weiter bereit, nach Beendigung der Aktion zu Zwecken der Presseberichterstattung sowie für Eigenwerbezwecke von R.SH im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.  

6. Datenschutz 

Mit der Teilnahme an der Aktion geht zwingend die Verarbeitung der insoweit erforderlichen personenbezogenen Daten des Anmelders auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einher. R.SH wird die vom Anmelder im Rahmen der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdaten/Alter) ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Aktion verarbeiten und auch den Sponsoren diese Daten ausschließlich für diese Zwecke und zur weiteren Gewinnabwicklung zur Verfügung stellen. R.SH wird diese Daten nach Abwicklung der Aktion löschen, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in dem genannten Umfang. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von R.SH (https://www.rsh.de/mein-r-sh/datenschutz), in denen u.a. die Betroffenenrechte des Anmelders ausführlich und vollständig beschrieben werden (Abschnitt 6). 

7. Rechtsweg 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.   

Kiel, Februar 2026