Teilnahmebedingungen
Das große R.SH Feuerwehr-Läuten!
Das große R.SH Feuerwehr-Läuten!
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an der von RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN (als Marke der REGIOCAST GmbH & Co. KG, nachfolgend „R.SH“) veranstalteten Aktion „Das große R.SH Feuerwehr-Läuten!“ (Aktion) erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur Feuerwehren mit Sitz in Schleswig-Holstein, handelnd durch ihre Mitglieder (Anmelder). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind, soweit sie für eine teilnehmende Feuerwehr handeln:
3. Aktionszeitraum
Die Aktion läuft von Montag, 08. September 2025 bis Samstag, 04. Oktober 2025. Anmeldungen sind ab dem 08. August 2025 möglich.
4. Teilnahme
Die Aktion wird während des Aktionszeitraums im R.SH-Programm, online auf www.RSH.de und über die Social Media-Kanäle (Facebook, Instagram) von R.SH vorgestellt und es wird zur Teilnahme aufgerufen.
Die Teilnahme an der Aktion ist über die Website www.RSH.de und über die R.SH-App möglich und erfolgt durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen und Absenden des dort bereitgestellten elektronischen Anmeldeformulars. Darin hat der Anmelder eine geplante Investition der teilnehmenden Feuerwehr zu benennen, einschließlich der zur Umsetzung erforderlichen Kosten.
Für das im Rahmen der Anmeldung anfallende Datenvolumen entstehen etwaige Kosten (providerabhängig), die vom Anmelder zu tragen sind.
Die Angaben im Rahmen der Registrierung sind verbindlich und können im weiteren Ablauf der Aktion vom Anmelder nicht mehr geändert werden.
Jeden Werktag (Montag bis Freitag; in der letzten Aktionswoche Montag bis Samstag) werden R.SH und die Sponsoren (Volksbanken Raiffeisenbanken Schleswig-Holstein) aus allen Anmeldungen per Losverfahren eine teilnehmende Feuerwehr auswählen, deren geplante Investition nach § 52 AO (Gemeinnützige Zwecke) und § 53 AO (Mildtätige Zwecke) förderfähig ist.
Es dürfen ausschließlich Wünsche erfüllt werden, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden gehören. Hierunter fallen beispielsweise Drohnen, Wärmebildkameras oder Tischkicker für den Aufenthaltsraum. Unter gemeinnützige Zwecke fallen z.B.:
Unter mildtätige Zwecke fallen z.B.:
Eine entsprechend ausgewählte Feuerwehr wird von R.SH vorab informiert, dass R.SH in den Ort der ansässigen Feuerwehr kommt, um eine Vor-Ort-Aktion durchzuführen. Im Zuge der Registrierung erklärt sich die Feuerwehr damit einverstanden, R.SH einen entsprechenden Platz in den Räumlichkeiten der Feuerwehr für die Durchführung der Aktion zur Verfügung zu stellen. Wird die Feuerwehr-Glocke vor Ort in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr mindestens 500 Mal geläutet, stellen die Sponsoren der jeweils ausgewählten Feuerwehr den zur Umsetzung der Investition erforderlichen Geldbetrag zur Verfügung.
Am letzten Freitag und Samstag der Aktion werden im R.SH-Programm in der Zeit von 6 bis 18 Uhr jeweils 12 Feuerwehren vorgestellt, denen ebenfalls der zur Umsetzung der Investition erforderliche Geldbetrag von den Sponsoren zur Verfügung gestellt wird.
Der Geldbetrag ist zweckgebunden für die benannte und ausgewählte Feuerwehr zu verwenden. Die Verwendung ist nachzuweisen. Bei fehlendem Nachweis behalten sich die Sponsoren die Rückforderung des zur Verfügung gestellten Betrages vor.
5. Presse/Promotion
Der Anmelder erklärt mit der Teilnahme das Einverständnis, dass im Falle der Auswahl der von ihm angemeldeten Feuerwehr Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte online und über das Programm von R.SH im angemessenen Umfang veröffentlicht, des Weiteren auch zu Zwecken journalistischer Berichterstattung durch andere Medien jeglicher Art (Print, TV, Hörfunk, Internet etc.) genutzt werden. Der Anmelder erklärt sich weiter bereit, nach Beendigung der Aktion zu Zwecken der Presseberichterstattung sowie für Eigenwerbezwecke von R.SH im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.
6. Datenschutz
Mit der Teilnahme an der Aktion geht zwingend die Verarbeitung der insoweit erforderlichen personenbezogenen Daten des Anmelders auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einher. R.SH wird die vom Anmelder im Rahmen der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdaten/Alter) ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Aktion verarbeiten und auch den Sponsoren diese Daten ausschließlich für diese Zwecke zur Verfügung stellen. R.SH wird diese Daten nach Abwicklung der Aktion löschen, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in dem genannten Umfang. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von R.SH (https://www.rsh.de/mein-r-sh/datenschutz), in denen u.a. die Betroffenenrechte des Anmelders ausführlich und vollständig beschrieben werden (Abschnitt 6).
7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Kiel, Juli 2025