1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an der von RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN (als Marke der REGIOCAST GmbH & Co. KG, nachfolgend „R.SH“) veranstalteten Aktion „Schleswig-Holsteins große Vereins-Challenge“ (Aktion) erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich im Vereinsregister eingetragene Vereine (e. V.) mit Sitz im Bundesland Schleswig-Holstein, handelnd durch ihre Mitglieder (Anmelder) und gemeinnützige Organisationen. Diese müssen muss zum Zeitpunkt der Bewerbung als gemeinnützig anerkannt sein und steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 oder 53 der Abgabenordnung verfolgen (gemeinnützige oder mildtätige Zwecke).
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind, soweit sie für einen teilnehmenden Verein handeln:
- alle Mitarbeiter von R.SH sowie der Kooperationspartner bzw. der Sponsoren und alle sonstigen Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren und
- bezüglich der vorgenannten Personen: deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
3. Aktionszeitraum
Die Aktion läuft von Montag, 31. August 2026 bis Freitag, 25. September 2026. Anmeldungen sind ab dem 10. August 2026 möglich.
4. Teilnahme
Die Aktion wird während des Aktionszeitraums im R.SH-Programm, online auf www.RSH.de und über die Social Media-Kanäle (Facebook, Instagram) von R.SH vorgestellt und es wird zur Teilnahme aufgerufen.
Die Teilnahme an der Aktion ist über die Website www.RSH.de und über die R.SH-App möglich und erfolgt durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen und Absenden des dort bereitgestellten elektronischen Anmeldeformulars. Darin hat der Anmelder eine geplante Investition des teilnehmenden Vereins zu benennen, einschließlich der zur Umsetzung erforderlichen Kosten.
Für das im Rahmen der Anmeldung anfallende Datenvolumen entstehen etwaige Kosten (providerabhängig), die vom Anmelder zu tragen sind.
Die Angaben im Rahmen der Registrierung sind verbindlich und können im weiteren Ablauf der Aktion vom Anmelder nicht mehr geändert werden.
Im Aktionszeitraum stellen wir an jedem Werktag (Montag bis Freitag) zwischen 07:00 Uhr und 07:15 Uhr im R.SH-Programm einen Verein vor, dessen Anmeldung im Losverfahren ermittelt wurde und dessen Wunsch wir zusammen mit dem Sponsor (Volksbanken Raiffeisenbanken Schleswig-Holstein) an diesem Tag erfüllen möchten.
Ein entsprechend ausgewählter Verein wird von R.SH vorab informiert, dass R.SH in den Ort des ansässigen Vereins kommt, um eine Vor-Ort-Aktion durchzuführen. Im Zuge der Registrierung erklärt sich der Verein damit einverstanden, R.SH einen entsprechenden Platz für die Durchführung der Aktion zur Verfügung zu stellen. Wird die Aufgabe vor Ort in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr erfüllt, stellen die Sponsoren des jeweils ausgewählten Vereins den zur Umsetzung der Investition erforderlichen Geldbetrag ganz oder teilweise zur Verfügung. Ein Anspruch auf Finanzierung des Gesamtbetrags besteht nicht.
Am letzten Freitag der Aktion werden im R.SH-Programm in der Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr 12 Vereine vorgestellt, denen ebenfalls der zur Umsetzung der Investition erforderliche Geldbetrag ganz oder teilweise von den Sponsoren zur Verfügung gestellt wird. Ein Anspruch auf Finanzierung des Gesamtbetrags besteht nicht.
Vereine können sich ausschließlich mit Wünschen und geplanten Investitionen bewerben, die nach § 52 AO (Gemeinnützige Zwecke) und § 53 AO (Mildtätige Zwecke) förderfähig ist. Die ausgeschütteten Reinerträge dürfen ausschließlich für satzungsgemäße, steuerbegünstigte Zwecke des Vereins verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis (z. B. aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes) ist auf Anforderung vorzulegen.
Der Geldbetrag wird per Überweisung von den Sponsoren, den Volksbanken Raiffeisenbanken Schleswig-Holstein, zur Verfügung gestellt. Die Kontaktaufnahme der Sponsoren erfolgt spätestens 21 Werktage nach der gewonnenen Spielrunde. Der Geldbetrag ist zweckgebunden für den benannten und ausgewählten Verein zu verwenden. Die Verwendung ist nachzuweisen. Bei fehlendem Nachweis behalten sich die Sponsoren die Rückforderung des zur Verfügung gestellten Betrages vor.
5. Presse/Promotion
Der Anmelder erklärt mit der Teilnahme das Einverständnis, dass im Falle der Auswahl des von ihm angemeldeten Vereins Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte online und über das Programm von R.SH im angemessenen Umfang veröffentlicht, des Weiteren auch zu Zwecken journalistischer Berichterstattung durch andere Medien jeglicher Art (Print, TV, Hörfunk, Internet etc.) genutzt werden. Der Anmelder erklärt sich weiter bereit, nach Beendigung der Aktion zu Zwecken der Presseberichterstattung sowie für Eigenwerbezwecke von R.SH im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.
6. Datenschutz
Mit der Teilnahme an der Aktion geht zwingend die Verarbeitung der insoweit erforderlichen personenbezogenen Daten des Anmelders auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einher. R.SH wird die vom Anmelder im Rahmen der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdaten/Alter) ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Aktion verarbeiten und auch den Sponsoren diese Daten ausschließlich für diese Zwecke und zur weiteren Gewinnabwicklung zur Verfügung stellen. R.SH wird diese Daten nach Abwicklung der Aktion löschen, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in dem genannten Umfang. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von R.SH (https://www.rsh.de/mein-r-sh/datenschutz), in denen u.a. die Betroffenenrechte des Anmelders ausführlich und vollständig beschrieben werden (Abschnitt 6).
7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Kiel, August 2026