Sparkasse Schleswig-Holstein - Stunde der Vereine
Sparkasse Schleswig-Holstein - Stunde der Vereine

Teilnahmebedingungen „R.SH: Die Stunde der Vereine!“

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen zu „R.SH: Die Stunde der Vereine!“.

Teilnahmebedingungen „R.SH: Die Stunde der Vereine!“

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an der von RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN (als Marke der Regiocast GmbH & Co. KG, nachfolgend „R.SH“) veranstalteten Aktion „R.SH: Die Stunde der Vereine“ (Aktion) erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur eingetragene Vereine sowie ehrenamtlich geführte Verbände und Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein (gemeinsam „Institutionen“), handelnd durch ihren gesetzlichen Vertreter oder eine/n entsprechend Bevollmächtigte/n (Anmelder). Jede Institution ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind, soweit sie für eine teilnehmende Institution handeln:

•    alle Mitarbeiter von R.SH sowie der Kooperationspartner bzw. der Sponsoren und alle sonstigen Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren und

•    bezüglich der vorgenannten Personen: deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

3. Aktionszeitraum
Die Aktion läuft vom 09. August 2020 bis voraussichtlich zum 22. November 2020.

4. Teilnahme

Die Aktion wird während des Aktionszeitraums im R.SH-Programm, online auf www.rsh.de (Website) und über die Social-Media-Kanäle von R.SH (Facebook, Instagram, Twitter) vorgestellt und es wird zur Anmeldung von Institutionen aufgerufen. Die Anmeldung von Institutionen zur Aktion ist innerhalb des Aktionszeitraums bis voraussichtlich zum 22.11.2020 (12:00 Uhr) ausschließlich über die Website www.rsh.de möglich und erfolgt durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen und Absenden des dort bereitgestellten elektronischen Anmeldeformulars. Darin hat der Anmelder eine geplante oder gewünschte Investition der teilnehmenden Institution zu benennen, einschließlich der Investitionskosten bzw. der zur Umsetzung erforderlichen Kosten. Für das im Rahmen der Anmeldung anfallende Datenvolumen entstehende etwaige Kosten (providerabhängig) sind vom Anmelder zu tragen. Die Angaben im Rahmen der Registrierung sind verbindlich und können im weiteren Ablauf der Aktion vom Anmelder nicht mehr geändert werden.

5. Durchführung

Jede Woche werden R.SH und die Sponsoren (Sparkassen Schleswig-Holstein) aus allen gültigen Anmeldungen im eigenen Ermessen eine teilnehmende Institution auswählen, deren geplante Investition/deren Wunsch sie für besonders förderungswürdig erachten. Die jeweils ausgewählte Institution und ihre Investition/ihr Wunsch werden jeweils sonntags in der Sendezeit von 12:00 bis 13:00 Uhr mit redaktionellen Beiträgen im Radioprogramm von R.SH vorgestellt. Die vorgestellte Institution bekommt die Chance, von den Sponsoren einen Geldbetrag von bis zu 2.500,00 € zur Vornahme der im Rahmen der Anmeldung angegebenen Investition zu erhalten.

Die genaue Höhe des Geldbetrags, den die ausgewählte Institution erhält, hängt davon ab, wie viele ihrer Mitglieder sich im Rahmen der Aktion gemäß den nachfolgenden Bedingungen registrieren. Zu diesem Zweck gibt R.SH am Ende jeder Sendung „Die Stunde der Vereine“ im Programm die für die jeweils nächste Sendung ausgewählte Institution bekannt  und ruft deren aktive Mitglieder auf, sich von da ab bis zum nächsten Sonntag, 12:00 Uhr, bei R.SH als Mitglied der ausgewählten Institution zu registrieren. Dies ist ausschließlich über die „R.SH-App“ (kostenlos erhältlich bei Google Play® und im App Store®) möglich und setzt die vorherige allgemeine Registrierung in der „R.SH-App“ unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Angabe der dabei als erforderlich gekennzeichneten Daten voraus. Nach Abschluss der allgemeinen Registrierung innerhalb der „R.SH-App“ und entsprechendem Login muss das Mitglied in der „R.SH-App“ die aktive Mitgliedschaft in der Institution ausdrücklich bestätigen, erst dann wird das Mitglied im Rahmen der Aktion zugunsten der ausgewählten Institution gewertet. R.SH behält sich vor, im Rahmen stichprobenartiger Kontrollen von registrierten Institutionsmitgliedern einen geeigneten Nachweis der Mitgliedschaft zu verlangen. Für jedes innerhalb des o.g. Zeitraums erfolgreich registrierte Mitglied erhält die jeweils aktuell vorgestellte Institution einen Betrag von 50,00 €, bis zu einer Gesamtsumme von 2.500,00 € (entspricht 50 und mehr registrierten Mitgliedern). Die Höhe der Gesamtsumme wird in der auf das Ende des Registrierungszeitraums folgenden Sendung „R.SH - Die Stunde der Vereine“, in der die ausgewählte Institution ausführlich vorgestellt wird, im Radioprogramm bekanntgegeben.

Die Auszahlung der Gesamtsumme erfolgt unmittelbar durch die Sponsoren auf ein vom Anmelder zu benennendes Inlandskonto. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Geldbetrag ist bis spätestens 31.12.2020 für die benannte und ausgewählte Investition zu verwenden; die ordnungsgemäße Mittelverwendung ist von der bedachten Institution nachzuweisen. Bei fehlendem oder unzureichendem Nachweis oder Zweckentfremdung oder verspäteter Verwendung der Mittel behalten sich die Sponsoren die Rückforderung des zur Verfügung gestellten Betrages vor.

6. Berichterstattung

Im Falle der Auswahl der vom Anmelder angemeldeten Institution können im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung von R.SH über die Aktion insbesondere Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte online und über das Programm von R.SH im angemessenen Umfang veröffentlicht und ggf. auch durch andere Medien genutzt werden. Der Anmelder erklärt sich grundsätzlich bereit, nach Beendigung des Gewinnspiels zu Zwecken der Berichterstattung im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.

7. Datenschutz

Mit der Teilnahme an der Aktion geht zwingend die Verarbeitung der insoweit erforderlichen personenbezogenen Daten des Anmelders und der registrierten Mitglieder auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einher. R.SH wird die vom Anmelder und von den registrierten Mitgliedern im Rahmen der Anmeldung/Registrierung übermittelten personenbezogenen Daten (insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdaten/Alter) ausschließlich zu Zwecken der Durchführung der Aktion nutzen, sofern nicht eine gesonderte Einwilligung des Anmelders/registrierten Mitglieds für weitere Nutzungen vorliegt. R.SH wird diese Daten nach Abwicklung der Aktion löschen, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder anschließender redaktioneller Bearbeitung. Eine Weitergabe an Dritte (insbesondere die Sponsoren) erfolgt nur zweckgebunden und soweit dies zur Abwicklung der Aktion erforderlich ist. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von R.SH (https://www.rsh.de/mein-r-sh/datenschutz), in denen u.a. die Betroffenenrechte des Anmelders/registrierten Mitglieds ausführlich und vollständig beschrieben werden (Abschnitt 6).

8. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Auswahlentscheidung von R.SH und den Sponsoren unanfechtbar.

Kiel, Februar 2020