Teilnahmebedingungen Gemeinsam für unsere Vereine 2024

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an der von RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN (als Marke der Regiocast GmbH & Co. KG, nachfolgend „R.SH“) veranstalteten Aktion „R.SH: Gemeinsam für unsere Vereine - mit den SPARKASSEN Schleswig-Holstein“ (Aktion) erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur eingetragene Vereine sowie ehrenamtlich geführte Verbände und Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein (gemeinsam „Institutionen“), handelnd durch ihren gesetzlichen Vertreter oder eine/n entsprechend Bevollmächtigte/n (Anmelder). Jede Institution ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind, soweit sie für eine teilnehmende Institution handeln:

• alle Mitarbeiter von R.SH sowie der Kooperationspartner bzw. der Sponsoren und alle sonstigen Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren und

• bezüglich der vorgenannten Personen: deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

3. Aktionszeitraum
Die Aktion läuft vom 13. Mai 2024 bis 07. Juni 2024.

4. Teilnahme
Die Aktion wird während des Aktionszeitraums im R.SH-Programm, online auf www.rsh.de und über die Social Media-Kanäle (Facebook, Instagram) von R.SH vorgestellt und es wird zur Teilnahme aufgerufen. Die Teilnahme an der Aktion ist über die Website www.rsh.de und über die R.SH-App möglich und erfolgt durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen und Absenden des dort bereitgestellten elektronischen Anmeldeformulars. Darin hat der Anmelder eine geplante Investition der teilnehmenden Institution zu benennen, einschließlich der zur Umsetzung erforderlichen Kosten.

 Im Zuge der Registrierung können außerdem Helfer (sogenannte „Mithörer“) angegeben werden, die stellvertretend für den Anmelder im Sinne des Spielmodus anrufen können. Jeder Teilnehmer darf bis zu zehn Personen angeben, die stellvertretend für ihn bei R.SH anrufen dürfen. Dabei dürfen nur die Daten solcher Personen angegeben werden, die zuvor dem Teilnehmer gegenüber ihr Einverständnis mit der Übermittlung und Bekanntgabe ihrer persönlichen Daten, und zur Speicherung dieser Daten durch R.SH zu Zwecken und für die Dauer des Gewinnspiels, einverstanden erklärt haben. Dies bestätigt jeder Teilnehmer mit der Anmeldung der betreffenden Person.

Für das im Rahmen der Anmeldung anfallende Datenvolumen entstehende etwaige Kosten (providerabhängig) sind vom Anmelder zu tragen. Die Angaben im Rahmen der Registrierung sind verbindlich und können im weiteren Ablauf der Aktion vom Anmelder nicht mehr geändert werden. Jeden Werktag (Montag bis Freitag) werden R.SH und die Sponsoren (die SPARKASSEN Schleswig-Holsteins) aus allen Anmeldungen im eigenen Ermessen eine teilnehmende Institution auswählen, deren geplante Investition sie für besonders förderungswürdig erachten. Eine entsprechend ausgewählte Institution und ihre geplante Investition werden täglich fix um 7 Uhr von den Moderatorinnen und Moderatoren im Programm genannt.

Nach Bekanntgabe dieser Daten hat der Einsender des investitionswunsches, oder eine von ihm bei der Registrierung auf www.rsh.de oder bei den Promotionaktionen angegebene Person (sog.„Mithörer“), drei Songs Zeit, unter der Rufnummer 0431 - 98 6 98 000* anzurufen. Tut er oder der „Mithörer“ das und erreicht er oder der „Mithörer“ den Moderator, stellen die Sponsoren der jeweils ausgewählten Institution den zur Umsetzung der Investition erforderlichen Geldbetrag zur Verfügung.

Erreicht weder der Teilnehmer noch ein „Mithörer“ den Moderator, kommt der Gewinnfall nicht zustande.

im Rahmen eines Tages innerhalb des Aktionszeitraums werden die jeweils tagesaktuellen Institutionen mit redaktionellen Beiträgen im Programm von R.SH vorgestellt. Der Geldbetrag ist zweckgebunden für die benannte und ausgewählte Investition zu verwenden. Die Verwendung ist nachzuweisen. Bei fehlendem Nachweis behalten sich die Sponsoren die Rückforderung des zur Verfügung gestellten Betrages vor.

 Dies kann für die Gewinnchancen nachteilig sein. Aus dem Ausland ist die o.g. Nummer nicht erreichbar.* Der Anruf erfolgt zum Ortstarif.

5. Presse/Promotion
Der Anmelder erklärt mit der Teilnahme das Einverständnis, dass im Falle der Auswahl der von ihm angemeldeten Institution Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte online und über das Programm von R.SH im angemessenen Umfang veröffentlicht, des Weiteren auch zu Zwecken journalistischer Berichterstattung durch andere Medien jeglicher Art (Print, TV, Hörfunk, Internet etc.) genutzt werden. Der Anmelder erklärt sich weiter bereit, nach Beendigung der Aktion zu Zwecken der Presseberichterstattung sowie für Eigenwerbezwecke von R.SH im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.

6. Datenschutz
Mit der Teilnahme an der Aktion geht zwingend die Verarbeitung der insoweit erforderlichen personenbezogenen Daten des Anmelders auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einher. R.SH wird die vom Anmelder im Rahmen der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdaten/Alter) ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Aktion verarbeiten und auch den Sponsoren diese Daten ausschließlich für diese Zwecke zur Verfügung stellen. R.SH wird diese Daten nach Abwicklung der Aktion löschen, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in dem genannten Umfang. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von R.SH (https://www.rsh.de/mein-r-sh/datenschutz), in denen u.a. die Betroffenenrechte des Anmelders ausführlich und vollständig beschrieben werden (Abschnitt 6).

7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Kiel, April 2024