Teilnahmebedingungen „Das 1.000 Euro-Wort bei R.SH!“

Teilnahmebedingungen „Das 1.000 Euro-Wort bei R.SH!“

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an dem von RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN (als Marke der REGIOCAST GmbH & Co. KG, nachfolgend „R.SH“) veranstalteten Gewinnspiel „Das 1.000-Euro-Wort bei R.SH!“ (nachfolgend „Gewinnspiel“) erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahme- und gewinnberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Mitarbeiter der REGIOCAST GmbH & Co. KG und der mit ihr verbundenen Unternehmen,
  • Mitarbeiter von Kooperationspartnern und Sponsoren des Gewinnspiels,
  • alle sonstigen Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren, sowie
  • Angehörige ersten und zweiten Grades und Ehegatten bzw. Lebenspartner der vorgenannten Personen.

Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen und nicht für Dritte möglich.

3. Gewinnspielzeitraum

R.SH veranstaltet das Gewinnspiel von Montag, 28.09.2026, bis voraussichtlich Freitag, 30.10.2026, jeweils montags bis freitags.

R.SH behält sich vor, den Gewinnspielzeitraum zu verlängern. Eine Verlängerung wird von R.SH im Programm und/oder auf den digitalen Angeboten von R.SH bekannt gegeben.

An jedem Gewinnspieltag findet eine eigene Gewinnspielrunde statt. Jede Gewinnspielrunde beginnt um 07:00 Uhr mit der Bekanntgabe des „1.000-Euro-Wortes“ und endet mit der Bekanntgabe des Gewinners der jeweiligen Tagesrunde im R.SH-Programm.

4. Teilnahme und Spielmodus

Jeden Gewinnspieltag verraten die Moderatoren von R.SH um 07:00 Uhr im Programm das jeweilige „1.000-Euro-Wort“ des Tages.

Das genannte Wort wird am selben Tag zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr an einer beliebigen Stelle im R.SH-Programm zu hören sein. Dies kann beispielsweise in einer Moderation, im Wetter- oder Verkehrsbericht, in einer Reportage, in den Nachrichten oder zwischen zwei Songs der Fall sein. Ausgenommen sind Werbespots innerhalb der entsprechend gekennzeichneten Werbeblöcke des R.SH-Programms. Wird das „1.000-Euro-Wort“ innerhalb eines solchen Werbespots genannt, gilt dies nicht als Ausstrahlung des „1.000-Euro-Wortes“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen und löst keine Teilnahmefrist aus.

Wer das „1.000-Euro-Wort“ hört, hat ab dem Zeitpunkt der Ausstrahlung des Wortes zehn Minuten Zeit, sich über die R.SH-App für die jeweilige Gewinnspielrunde zu registrieren.

Maßgeblich für den Beginn der Zehn-Minuten-Frist ist der Zeitpunkt, zu dem das „1.000-Euro-Wort“ im R.SH-Programm ausgestrahlt wurde.

Für die Teilnahme ist eine Registrierung über das entsprechende Teilnahmeformular in der R.SH-App erforderlich. Das Teilnahmeformular muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und innerhalb der Zehn-Minuten-Frist erfolgreich übermittelt werden. Nur Registrierungen, die innerhalb der genannten Frist vollständig und korrekt bei R.SH eingehen, nehmen an der jeweiligen Gewinnspielrunde teil.

Pro ausgestrahltem „1.000-Euro-Wort“ ist nur eine Registrierung zur jeweiligen Gewinnspielrunde zulässig. Mehrfachregistrierungen durch dieselbe Person sind nicht zulässig und können zum Ausschluss von der jeweiligen Gewinnspielrunde führen.

Die Teilnahme über automatisierte Verfahren, Skripte, Bots oder sonstige technische Hilfsmittel sowie die Teilnahme für oder durch Dritte ist unzulässig.

Für die Nutzung der R.SH-App und die dabei anfallende Datenübertragung können abhängig vom jeweiligen Mobilfunk- bzw. Internetanbieter Kosten entstehen. Diese Kosten trägt der Teilnehmer selbst.

Wird das R.SH-Programm über einen Internet- oder App-Livestream gehört, kann es zu einer zeitlichen Verzögerung gegenüber dem terrestrischen Empfang kommen. Dies kann dazu führen, dass das „1.000-Euro-Wort“ später gehört wird und die Zehn-Minuten-Frist entsprechend später beginnt.

5. Gewinnerermittlung

Pro Gewinnspieltag wird aus allen gültigen und innerhalb der vorgegebenen Frist eingegangenen Registrierungen ein Gewinner ausgelost.

Die Auslosung erfolgt durch R.SH.

Der ausgeloste Gewinner wird anschließend im R.SH-Programm bekannt gegeben. Mit der Bekanntgabe des Gewinners ist die Gewinnspielrunde des jeweiligen Tages abgeschlossen.

Am folgenden Gewinnspieltag beginnt um 07:00 Uhr eine neue Gewinnspielrunde mit einem neuen „1.000-Euro-Wort“.

6. Gewinn und Gewinnauszahlung

Zu gewinnen gibt es pro Gewinnspieltag 1.000,00 Euro.

Der Gewinn wird innerhalb von drei Wochen nach erfolgreicher Gewinnermittlung per Überweisung auf ein vom Gewinner anzugebendes Bankkonto ausgezahlt.

Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

Sollte sich herausstellen, dass der ausgeloste Teilnehmer nicht teilnahmeberechtigt war oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat, kann R.SH den Gewinn aberkennen und gegebenenfalls einen neuen Gewinner aus den gültigen Registrierungen der jeweiligen Gewinnspielrunde auslosen.

7. Bekanntgabe und Berichterstattung

R.SH ist berechtigt, den Namen bzw. Vornamen und Wohnort des Gewinners im Zusammenhang mit der Gewinnspielaktion im R.SH-Programm sowie auf den digitalen Angeboten von R.SH bekannt zu geben.

Im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über das Gewinnspiel können außerdem Bild-, Ton- und Textaufnahmen des Gewinners veröffentlicht werden, soweit hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

8. Ausschluss von der Teilnahme

R.SH behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich bei der Teilnahme unzulässiger Hilfsmittel bedienen.

Dies gilt insbesondere bei falschen oder unvollständigen Angaben, Mehrfachregistrierungen entgegen den Teilnahmebedingungen, der Teilnahme für Dritte oder dem Versuch, den Ablauf des Gewinnspiels zu manipulieren.

Ein Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen. In diesem Fall kann R.SH einen bereits zuerkannten Gewinn aberkennen und einen bereits ausgezahlten Gewinn zurückfordern.

9. Vorzeitige Beendigung oder Änderung des Gewinnspiels

R.SH behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund jederzeit zu unterbrechen, zu ändern, vorzeitig zu beenden oder einzelne Gewinnspielrunden ausfallen zu lassen.

Dies gilt insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Den Teilnehmern entstehen daraus keine Ansprüche gegenüber R.SH, soweit R.SH die Gründe für die Unterbrechung, Änderung oder Beendigung nicht zu vertreten hat.

10. Haftung

R.SH haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet R.SH nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11. Datenschutz

Im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel verarbeitet R.SH die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer im Teilnahmeformular angibt, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist.

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Registrierung, Durchführung des Gewinnspiels, Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner sowie zur Abwicklung und Auszahlung des Gewinns.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Durchführung des Gewinnspiels ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit für bestimmte Verarbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der Teilnehmer finden sich in der Datenschutzerklärung von R.SH.

12. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Über die Zulässigkeit von Teilnahmen sowie die ordnungsgemäße Durchführung und Auslegung des Gewinnspiels entscheidet R.SH nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen.

13. Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz entzogen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kiel, September 2026