Eine Hand mit Kugelschreiber schreibt in einen gelben Impfpass unter der Überschrift "SARS-CoV-2 / COVID-19".
Eine Hand mit Kugelschreiber schreibt in einen gelben Impfpass unter der Überschrift "SARS-CoV-2 / COVID-19".

So sollen Geimpfte und Genesene ihren Status nachweisen

Immer mehr Menschen bei uns in Schleswig-Holstein können sich gegen das Corona-Virus impfen lassen. Ab dem 10. Mai sind die Impfungen für Prioritäts-Gruppe 3 geöffnet. Wenn man vollständig gegen Corona geimpft wird, dann soll es auch wieder mehr Möglichkeiten zur Teilnahme am öffentlichen Leben geben. Ebenso gilt das für Menschen, die eine Infektion mit dem Virus überstanden haben und Antikörper gegen Corona gebildet haben.

Aber wie sollen diese Personen beispielsweise im Restaurant nachweisen, dass sie Corona bereits hatten oder geimpft wurden?

Auf R.SH-Anfrage teilte das Gesundheitsministerium von Schleswig-Holstein mit, dass für die Impfung der Impfpass oder eine Impfbescheinigung vorzuzeigen sind. Derzeit wird auch an einem elektronischen Nachweis für die Impfung gearbeitet. Wenn dieser verfügbar ist, reicht es also bestenfalls, mit dem Handy einen Code vorzuzeigen.

Etwas komplizierter ist das bei den Genesenen. Nach einer überstandenen Erkrankung gilt man als genesen, wenn der positive Test mehr als 28 Tage und weniger als 6 Monate zurückliegt. Eine elektronische Lösung gibt es auch hier noch nicht. Heißt: beim Restaurantbesuch müssen Genesene wohl entweder das Testergebnis in schriftlicher Form oder alternativ die Isolierungsanordnung/ Absonderungsanordnungfür Infizierte des Gesundheitsamtes vorgelegt werden.

Wie genau Gastronomen das aber kontrollieren sollen oder wie und wo Alternativen für alle geschaffen werden, die ihr Test-Ergebnis nicht mehr haben, ist bislang unklar.