Eine junge Frau sitzt zwischen zwei Männern an einem Tisch und isst etwas mit einer Gabel.
Eine junge Frau sitzt zwischen zwei Männern an einem Tisch und isst etwas mit einer Gabel.

So geht es ab dem 20. September mit den Corona-Regeln weiter

Einen "Paradigmenwechsel" hat Ministerpräsident zum 20. September bei uns in Schleswig-Holstein angekündigt. Dann sollen vermehrt Öffnungen dafür sorgen, dass es wieder mehr Normalität gibt. Beispielsweise gilt künftig auch in Innenräumen nur noch eine Empfehlung, Abstand zu halten, aber keine Pflicht mehr.

Für Schulen gilt die Abschaffung der Masken- und Abstandsregeln aber beispielsweise nicht. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir hier zusammengefasst, wo genau welche Regelungen ab dem 20. September gelten.

  • Schulen

    In den Schulen bleiben bis mindestens Ende Oktober die aktuellen Bestimmungen gültig. Das bedeutet, die Maskenpflicht und die Testregelungen bleiben weiter gültig. Ausnahmen gelten für den Sportunterricht oder Prüfungen.

  • Kindertagesstätten

    Auch in Kitas gilt: die Maskenpflicht für ErzieherInnen und BesucherInnen bleibt bestehen. Ausnahmen gelten situationsbedingt, zum Beispiel wenn die Kinder getröstet werden müssen.

  • Restaurants und Kneipen

    In der Gastronomie haben künftig nur noch Geimpfte, Genesene und negativ Getestete (3G) Zutritt. Nach der Einlasskontrolle entfallen Maskenpflicht und Abstandsgebot oder Platzbeschränkungen.

  • Discos und Clubs

    Nach der Einlasskontrolle gibt es keine Maskenpflicht mehr - auch nicht auf der Tanzfläche. Allerdings darf für nicht Geimpfte der Test maximal 6 Stunden alt sein. Die Discos müssen aber eine leistungsfähige Lüftungsanlage haben und ein Hygienekonzept.

  • Schwimmbäder und Fitnessstudios

    Nach der 3G-Kontrolle am Einlass gibt es keine Abstands- oder Maskenpflicht.

  • Öffentlicher Personen-Nahverkehr

    Im ÖPNV wird weiterhin nicht kontrolliert, ob jemand geimpft ist oder nicht. Deshalb muss in Bussen, Bahnen und auf Fähren eine Maske getragen werden. Ausnahme: die Außenbereiche der Fähren.

  • Friseure und Massage-Einrichtungen

    Nach der 3G-Kontrolle am Einlass gibt es keine Abstands- oder Maskenpflicht.

  • Einzelhandel

    In Supermärkten oder anderen Geschäften gibt es weiterhin keine Kontrollen am Einlass. Das bedeutet, dass auch nach dem 20. September Masken getragen werden müssen.

  • Kinos und Theater

    Nach der 3G-Kontrolle am Einlass gibt es keine Abstands- oder Maskenpflicht. Außerdem können die Räume wieder voll besetzt werden.

  • Sportveranstaltungen

    Am Eingang müssen die Besucher auf 3G kontrolliert werden. Danach gibt es keine Masken- oder Abstandspflicht mehr. Hallen und Stadien können also wieder voll ausgelastet sein.

  • Reisebusse

    Nach der 3G-Kontrolle beim Betreten gibt es keine Maskenpflicht in Reisebussen.