Wir nehmen Abschied - vom rosafarbenen Rezeptzettel: Seit dem 1. Juli wird jetzt nach und nach auf das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente umgestiegen. Was es damit auf sich hat und was es jetzt zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Wie erhält man zukünftig verschreibungspflichtige Medikamente?
Das typisch rosafarbene Rezept gibt es jetzt einfach in der digitalen Version. Nach dem Termin in der Praxis erstellt Ihnen der Arzt künftig das Rezept und generiert einen Code – ähnlich wie ein QR-Code. Den bekommen Sie dann per App auf Ihr Smartphone oder sogar auf Ihre elektronische Gesundheitskarte. Der Code oder die Karte kann dann in der Apotheke eingelesen werden und schon bekommen Sie Ihr Medikament.
Wenn sie aber weder die App, noch eine elektronische Gesundheitskarte haben, können Sie sich den Code auch weiterhin in der Praxis ausdrucken lassen.
Welche App brauche ich künftig für das E-Rezept?
Die App „Das E-Rezept“ können Sie in jedem App-Store einfach herunterladen. Um die App nutzen zu können, müssen Sie sich allerdings mit der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Versicherten-Pin anmelden. Die bekommen Sie auf Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse. Zukünftig soll das Ganze aber noch einfacher werden.
Aber keine Sorge: Sie müssen nicht sofort alles umstellen: Pflicht wird das E-Rezept erst zum 1. Januar 2024.