Eine Geschwindigkeitsschild und im Hintergrund Autos
Eine Geschwindigkeitsschild und im Hintergrund Autos

Neuer Bußgeldkatalog 2021

Am vergangenen Freitag (08.10.) wurde im Bundesrat über einen neuen Bußgeldkatlog abgestimmt. Die Änderungen gehen auf eine Einigung von Bund und Ländern aus dem April zurück. Demnächst soll der neue Katalog dann greifen. Radfahrer und Fußgänger sollen künftig besser geschützt werden - deshalb wird ein Verstoß besonders für Raser und Falschparker deutlich teurer. Die schmerzhaften Bußgelder seien ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.

Der Bußgeldkatalog ist in den Jahren immer umfangreicher geworden. Die neusten Änderungen im Überblick:

  • Wer sein Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, soll laut Katalog künftig bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro zahlen.
  • Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einer Straße von mindestens 100 Euro und sogar einem Punkt rechnen.
  • Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. 
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, soll ein Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro zahlen.
  • Wer eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge ist neu im Katalog und kostet 55 Euro.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine nutzt, um schneller voranzukommen, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Lkw-Fahrer, die mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
  • Bis zu 100 Euro kann es außerdem kosten, wenn man Gehwege, Radwege und Seitenstreifen vorschriftswidrig nutzt. Früher waren dafür nur bis zu 25 Euro fällig.
  • Wer unnötigen Lärm und vermeidbaren Abgasbelästigung verursacht oder unnütz hin und her fährt, muss auch hier künftig bis zu 100 Euro statt wie bisher bis zu 20 Euro zahlen.