Nach dem neuen Stufenplan sind weitere Corona-Lockerungen lokale Entscheidungen. In Schleswig-Holstein heißt das: die Landesregierung entscheidet am Mittwoch, welche Regelungen ab kommendem Montag gelten.
Am heutigen Mittwoch, den 17. März, hieß das: soll es angesichts langsam steigender Corona-Zahlen bei geöffneten Schulen und Geschäften bleiben oder müssen die Lockerungen wieder kassiert werden?
Das beantwortete die Landesregierung mit ihren Regelungen, die ab dem 22. März gelten, wie folgt:
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Schulen
Bei den Schulen gilt grundsätzlich: es ändert sich erstmal nichts am Konzept des Präsenzunterrichts bzw. des Wechselunterrichts. Also sind die Jahrgänge 1 bis 6 weiterhin in der Schule, darüber findet Wechselunterricht statt. Abschlussjahrgänge bieten Präsenzunterricht an, der aber nicht verpflichtend ist.
Ausnahmen davon gelten ab dem 22. März in folgenden Kreisen/kreisfreien Städten:
Stadt Flensburg
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
- Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
- 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
- Abschlussklassen: Präsenzangebote
Kreis Herzogtum Lauenburg
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
- Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
- 7 bis Q1: Lernen in der Distanz
- Abschlussklassen: Präsenzangebote
Kreis Segeberg
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht.
- Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
- 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
- Abschlussklassen: Präsenzangebote
Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können der Präsenzunterricht und das Distanzlernen unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen weiterhin stattfinden. In Absprache mit den Sorgeberechtigten entscheidet(n) die Schulleitung(en) über Teilnahme und Form des Präsenzunterrichts bzw. des Distanzlernens.
An den berufsbildenden Schulen findet der Unterricht weiterhin wie bisher statt.
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Kitas
Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Die Landesregierung ist ständig im Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort. Das Vorgehen in den Kreisen und kreisfreien Städten wird auf Basis einer Lagebewertung der Gesundheitsämter mit den Kommunen verabredet. Ausnahmen vom Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sind ab dem 22. März:
Kreis Segeberg
Kitas, Krippen und Horte bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb
Stadt Flensburg
Bleibt beim eingeschränkten Regelbetrieb
Kreis Herzogtum Lauenburg
Bleibt beim eingeschränkten Regelbetrieb
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Einzelhandel
Ab dem kommenden Montag ist für den Einzelhandel die Inzidenz in den einzelnen Kreisen ausschlaggebend, da sich das Infektionsgeschehen in den einzelnen Kreisen stark unterscheidet.
Dabei gibt es drei verschiedene Stufen: Bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 50 bleibt der Einzelhandel dort geöffnet. Dabei gelten wie bisher die Begrenzungen von Kunden pro Quadratmeter. Das gilt für die Landkreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen, Kiel, Steinburg, Plön, Ostholstein und Lübeck.
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen Kundinnen und Kunden die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten ("Click & Meet"). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 20 qm zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Die Kontaktdaten müssen dabei erhoben werden. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch digital erfolgen, z.B. durch Apps. Aktuell fallen in diese Kategorie die Kreise Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Neumünster, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und das Herzogtum Lauenburg.
Bei einer Inzidenz über 100 ist der Einzelhandel zu schließen, bestellte Waren können nach Voranmeldung abgeholt werden ("Click & Collect"). Die Entscheidung über Öffnungen oder Schließungen werden weiterhin im Wochenrhythmus getroffen. Momentan ist kein Kreis in Schleswig-Holstein bei einem Inzidenzwert über 100.
Weitere Öffnungen, zum Beispiel in der Außengastronomie, werden Thema bei den nächsten Beratungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den MinisterpräsidentInnen. Die treffen sich das nächste Mal am Montag, den 22. März.