Der Lockdown wird in Deutschland bis zum 7. März verlängert. Das ist der Haupt-Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz vom 10. Februar. Doch darüber hinaus gibt es in Schleswig-Holstein auch neue Öffnungs-Schritte: Friseure dürfen beispielsweise ab dem 1. März wieder öffnen.
Ministerpräsident Daniel Günther hat auch bekanntgegeben, Grundschulen und Kitas ab dem 22. Februar bei uns im Land wieder zu öffnen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Inzidenz bei uns in Schleswig-Holstein weiter niedrig bleibt. So sollen Kitas und Grundschulen überall, wo die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 100 liegt, am 22. Februar öffnen. Das bedeutet, dass diese Öffnungen zunächst nicht für die Kreise Pinneberg und Herzogtum Lauenburg sowie die Städte Flensburg und Lübeck gelten.
Der Ministerpräsident hat darüber hinaus den Fahrplan für die nächsten Wochen bekanntgegeben. Welche weiteren Öffnungen es in den nächsten Wochen geben soll, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
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Kindertagesstätten
Die Kitas im Land sollen ab Montag, 22. Februar überall dort wieder öffnen, wo der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt. Das heißt: zunächst öffnen die Kreise Pinneberg und das Herzogtum Lauenburg sowie die Städte Flensburg und Lübeck nicht. Weiterhin soll im Land gelten: wenn die Kitas geschlossen sind, müssen Eltern auch keine Kita-Gebühren zahlen.
Alle Kitas müssen für die Öffnungen Hygienekonzepte haben.
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Schulen
Auch die Grundschulen sollen ab dem 22. Februar wieder öffnen und dann im Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen funktionieren. Alle weiterführenden Schulen bleiben dagegen erstmal im Homeschooling. Wie die Kitas bleiben auch die Grundschulen im Kreis Pinneberg, dem Herzogtum Lauenburg und in den Städten Lübeck und Flensburg erstmal geschlossen. Erst wenn dort die Inzidenz stabil unter 100 liegt, sollen auch dort die Grundschulen geöffnet werden.
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Friseure
Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Dabei müssen sie eine Hygienekonzept vorlegen und sich an die geltenden Maskenregeln halten.
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Nagelstudios
Genau wie Friseure dürfen auch Nagelstudios ab 1. März wieder öffnen, wenn sie sich an die Hygieneregeln halten.
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Zoos und Tierparks
Die Zoos und Tierparks bei uns im Land dürfen ab 1. März wieder öffnen. Voraussetzung dafür ist ein Hygiene- und Abstandskonzept.
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Sport
Die Nutzung von Sportstätten soll ab dem 1. März sowohl draußen als auch in geschlossenen Räumen wieder erlaubt werden. Dabei gelten jedoch die aktuellen Kontaktbeschränkungen. Sport ist also nur alleine, mit einer weiteren Person oder Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.
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Blumen- und Gartenbaucenter
Blumen- und Gartenbaucenter sollen ab dem 1. März wieder öffnen können, wenn es ein Hygienekonzept und Abstandsregeln gibt.
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Fahrschulen
In Schleswig-Holstein soll es bei Fahrschulen eine Anpassung an die Regeln in Hamburg geben. Das bedeutet, dass ab dem 22. Februar praktischer Fahr-Unterricht und Führerscheinprüfungen für gewerblich notwendige Zwecke in Schleswig-Holstein erlaubt werden.