Eine Frau mit Maske hält in ihren Händen ein Wattestäbchen und ein Glasröhrchen mit der Aufschrift "Corona-Virus".
Eine Frau mit Maske hält in ihren Händen ein Wattestäbchen und ein Glasröhrchen mit der Aufschrift "Corona-Virus".

Kostenpflichtige Tests in Schleswig-Holstein

Mit ihrer Entscheidung, Corona-Schnelltests künftig nur noch kostenpflichtig anzubieten, sorgte die Politik für großes Aufsehen. Seit Montag, dem 11. Oktober, ist es nun soweit: Schnelltests sind für Ungeimpfte nur noch gegen Bezahlzung möglich. So soll der Druck auf Ungeimpfte weiter erhöht werden. Mittlerweile sei eine Impfung für alle möglich gewesen, weshalb die kostenlosen, mit Steuergeldern bezahlten Tests nicht mehr zu rechtfertigen seien, heißt es.

  • Wie teuer werden die Tests jetzt?

    Bei uns in Schleswig-Holstein werden die Kosten für einen Schnelltest vermutlich bei zwischen zehn und 25 Euro liegen. Je nach Anbieter, und Testvariante kann das aber unterschiedlich sein. Bestenfalls informieren Sie sich also schon vorher über die Kosten.

  • Welche Ausnahmen gelten?

    Nicht für alle kosten die Tests künftig Geld: 12- bis 17-Jährige und Schwangere können sich bis Ende des Jahres mindestens einmal pro Woche umsonst testen lassen.

    Für sie gibt es erst seit Kurzem die offizielle Empfehlung, sich impfen zu lassen. Deshalb sollen sie noch mehr Zeit bekommen, sich über eine Impfung zu informieren. Schwangere in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft sind von der Impf-Empfehlung ausgenommen.

    Außerdem gibt es Menschen, die wegen anderer Erkrankungen nicht geimpft werden können. Auch für sie sind die Tests weiter kostenlos.

  • Wie kann man die Ausnahmeregelung nachweisen?

    Kinder zwischen 12 und 17 müssen nur mit einem Ausweis ihr Alter nachweisen.

    Schwangere können den Mutterpass nutzen.

    Für andere, die sich nicht impfen lassen können, reicht ein ärztliches Attest aus.

  • Wo gibt es weiter Schnelltests?

    Wegen der gesunkenen Nachfrage werden manche Testcenter schließen. Wo aber weiter getestet wird, erfahren Sie auf der Homepage des Lands Schleswig-Holstein hier.