31.01.2024
Wenn das eigene Kind krank ist und zuhause betreut werden muss, können sich berufstätige Eltern von der Arbeit freistellen lassen und ihr Kind pflegen. Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten dann das sogenannte "Kinderkrankengeld".
Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen:
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Wie viele Tage stehen mir als berufstätiges Elternteil zu?
Seit diesem Jahr stehen jedem Elternteil stehen pro Kind 15 Tage im Jahr zu, um sich um ihr krankes Kind zu kümmern. Alleinerziehende bekommen die vollen 30 Tage, um, wenn nötig, zuhause zu bleiben.
Es gibt aber eine Grenze: Die Gesamtzahl der Anspruchstage für alle Kinder zusammengerechnet liegt pro Elternteil bei 35 Arbeitstagen im Jahr, für Alleinerziehende bei 70 Arbeitstagen.
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Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Das gilt pauschal nur für Kinder unter 12 Jahren und auch nur, wenn sich im Haushalt keine andere Person befindet, die sich um das Kind kümmern kann, wie beispielweise die Oma. Aber auch wenn ihr Kind über 12 Jahre alt ist, können sie in der Regel zuhause bleiben, solange die Pflege sonst niemand übernehmen kann.
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Wie melde ich mich bei der Arbeit richtig „kindkrank“?
Wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb nicht zur Arbeit erscheinen können, müssen Sie dies dem Arbeitgeber so schnell wie möglich melden – wie wenn Sie selbst krank wären. Außerdem brauchen Sie eine Bescheinigung vom Arzt, die bestätigt, dass Ihr Kind krank ist.
Seit Dezember 2023 ist das auch telefonisch möglich, wenn das erkrankte Kind der Kinderarztpraxis bereits persönlich bekannt und die Krankschreibung per Telefon medizinisch vertretbar ist. Diese Bescheinigung gilt für maximal fünf Kalendertage und wird Eltern auf dem Postweg von der Arztpraxis zugesendet.
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Wie läuft es in der Zeit mit meinem Lohn?
Arbeitgeber zahlen für die freigestellten Pflegetage keinen Lohn. Dafür springt die Krankenkasse bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern mit dem Krankengeld ein. In der Regel beträgt das Krankengeld 70 Prozent vom Bruttolohn.
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Was gilt für privat krankenversicherte Eltern?
Ob und in welcher Höhe eine private Krankenversicherung Kinderkrankengeld zahlt, hängt vom jeweiligen Versicherungstarif ab. Entscheidend ist dabei die Versicherung des Kindes, nicht des Elternteils. Ist bei verheirateten Eltern ein Teil privat versichert, so muss in der Regel auch das gemeinsame Kind privat versichert werden.