Ein Mann in Krankenhausschutzkleidung mit Maske, spritzt einem Mann in einem rosa T-Shirt eine Flüssigkeit.
Ein Mann in Krankenhausschutzkleidung mit Maske, spritzt einem Mann in einem rosa T-Shirt eine Flüssigkeit.

Alle Infos zur Corona-Impfung in Schleswig-Holstein

Nicht einmal ein Jahr hat es gedauert, bis es einen Impfstoff gegen das Corona-Virus gab. Nach der Zulassung des Impfstoffs von Biontech und Pfizer in der EU wurde dieser erstmals am 27.12. in einem Pflegeheim in Schleswig-Holstein genutzt. Weitere Impfstoffe sollen folgen. Doch ist der Impfstoff besonders am Anfang Mangelware. Deshalb gibt es eine festgelegte Reihenfolge, wer wann geimpft werden kann, damit möglichst die Schwächsten zuerst den Schutz bekommen.

Doch wo sind eigentlich die Impfzentren, wo gibt es Termine und wer ist wann an der Reihe? Ist der Impfstoff eigentlich kostenlos und muss ich mich überhaupt impfen lassen?

Wichtige Fragen, die wir hier beantworten.

  • Wo sind die Impfzentren in Schleswig-Holstein?

    Impfzentren

    Bei uns im Land gibt es insgesamt 28 Impfzentren, in denen geimpft wird. Zusätzlich dazu gibt es mobile Teams, die zum Beispiel in Pflege- und Altenheimen die Menschen impfen.

    Alle 28 Impfzentren in Schleswig-Holstein auf einen Blick finden Sie hier.

  • In welcher Reihenfolge wird die Bevölkerung geimpft?

    Impf-Reihenfolge

    Höchste Priorität

    • Über 80-Jährige
    • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
    • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
    • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung,  Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
    • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (vor allem Hämato-Onkologie und  Transplantationsmedizin.)

      Hohe Priorität

    • Über 70-Jährige
    • Personen mit  Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
    • Enge Kontaktpersonen von über 80-Jährigen oder Bewohnern von Alten- Pflegeheimen und Heimen für geistig Behinderte
    • Kontaktpersonen von Schwangeren
    • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
    • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
    • Polizei- und Ordnungskräfte, die  im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
    • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
    • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.

      Erhöhte Priorität

    • Über 60-Jährige
    • Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
    • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
    • Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
    • Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
    • Erzieher und Lehrer
    • Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.
  • Wo gibt es Termine für die Impfung?

    Impf-Termine

    In Schleswig-Holstein erfolgt die Termin-Vergabe zentral über die Homepage impfen-sh.de oder die Telefon-Hotline 0800 455 655 0. Dort können sich Impfberechtige verfügbare Termine in ihrem nächstgelegen Impfzentrum geben lassen. Gerade zu Anfang wird ein großer Andrang auf die Termine erwartet, weshalb es dazu kommen kann, dass keine Termine verfügbar sind. Das soll sich im Laufe der Zeit jedoch legen, wenn mehr Impfstoff verfügbar ist.

  • Gibt es einen Zwang zur Impfung?

    Impf-Zwang

    Nein, die Impfung ist in Schleswig-Holstein genau wie im Rest Deutschlands freiwillig. Bevor geimpft wird, gibt es außerdem ein Aufklärungsgespräch, in dem ein Arzt den Patienten über Risiken und mögliche Nebenwirkungen der Impfung aufklärt.

  • Wie teuer ist die Impfung?

    Impf-Kosten

    Die Impfung ist für alle Menschen in Schleswig-Holstein kostenlos. Die Kosten für die Impfung übernimmt in ganz Deutschland der Staat.