Ein Mann bekommt eine Spritze in den Oberarm von einer Person mit Maske und weißem Kittel.
Ein Mann bekommt eine Spritze in den Oberarm von einer Person mit Maske und weißem Kittel.

So läuft die Impf-Anmeldung für Prio-Gruppe 3 ab 6. Mai

Die Impfungen bei uns im Land gehen immer schneller voran. Bereits mehr als 25% der Menschen in Schleswig-Holstein haben mindestens eine Impfung gegen das Corona-Virus bekommen (Stand: Montag, 03. Mai).

Nachdem zunächst alle Alten und Vorerkrankten geimpft wurden, wird ab dem 10. Mai auch die nächste Impf-Priorisierungsgruppe geimpft werden. Wer zu Gruppe 3 gehört und wo es Termine gibt, haben wir deshalb hier detailliert aufgeführt.

  • Wer gehört zur Prio-Gruppe 3?

    Wie das Kieler Gesundheitsministerium mittelte, gehören diese Personengruppen zur Priorisierungsgruppe 3:

    - Personen, die 60 Jahre und älter sind.

    - Personen mit folgenden Erkrankungen:

             ·            behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen,

             ·            Immundefizienz oder HIV-Infektion,

             ·            Autoimmunerkrankungen,

             ·            rheumatologische Erkrankungen,

             ·            Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie,

             ·            Zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall und andere chronische neurologische Erkrankungen,

             ·            Asthma bronchiale,

             ·            chronisch entzündliche Darmerkrankung,

             ·            Diabetes mellitus ohne Komplikationen,

             ·            Adipositas (BMI über 30).

    - Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

    - Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben.

    - Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position:

             ·            in den Verfassungsorganen,

             ·            in den Regierungen und Verwaltungen bei der Bundeswehr,

             ·            bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr,

             ·            beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks,

             ·            in der Justiz und Rechtspflege,

             ·            im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen,

             ·            für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind

    - Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

    - Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.

    - Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut.

    - Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

    - Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind.

    - Sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

    Alle Informationen finden Sie in der Impfverordnung des Bundes: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940

    Zusätzlich dürfen sich natürlich weiterhin Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 anmelden.

  • Wo gibt es Termine für die Impfungen?

    Es gibt zwei Möglichkeiten sich für eine Corona-Schutzimpfung anzumelden:

    1.    Der überwiegende Teil der Impfungen findet mittlerweile in den Arztpraxen statt. In Absprache mit dem Haus- oder Facharzt/-ärztin können Sie in den Praxen einen Impftermin erhalten. In einigen Praxen gibt es Listen, auf denen Sie sich für eine Impfung registrieren können.

    2.    Ein weitaus kleinerer Teil der Erstimpfungen wird in den Impfzentren durchgeführt. Hier können Sie bei Verfügbarkeit online über www.impfen-sh.de einen Termin in einem der 28 Impfzentren des Landes buchen. Die Terminvergabe ist am Donnerstag, 6. Mai ab 17 Uhr geöffnet.

    Da der Schwerpunkt der Impfungen inzwischen in den Arztpraxen stattfindet, ist die Wahrscheinlichkeit einen Termin bei einem Haus- oder Facharzt zu erhalten, deutlich größer, als die Wahrscheinlichkeit online einen Termin für eine Impfung in einem Impfzentrum zu erhalten. Bitte bedenken Sie jedoch, dass auch in den Arztpraxen derzeit nur eine begrenzte Menge an Impfstoff zur Verfügung steht und es keinen Anspruch auf eine sofortige Impfung gibt.

  • Wie kann man die Impfberechtigung nachweisen?

             ·            Amtliches Dokument für das Alter (z.B. Personalausweis)

             ·            Ärztliches Attest um die Impfberechtigung aus medizinischen Gründen nachzuweisen. Dieses Dokument erhalten Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin/ihrem behandelnden Arzt.

             ·            Arbeitgeberbescheinigung / Bescheinigung der Unterbringung: Berechtigungsschein_Berufstätigkeit_Prio3.pdf (schleswig-holstein.de)

             ·            Kontaktnachweis für die Kontaktpersonen der Pflegebedürftigen: Nachweis_Kontaktpersonen_Prio3.pdf (schleswig-holstein.de)

    Die Dokumente zum Nachweis für die Impfberechtigung finden Sie zudem hier. Nur und ausschließlich die genannten Dokumente werden in den Impfzentren als Nachweis anerkannt. Personen, die nicht zu den Berechtigten gehören, werden bei den Impfzentren abgewiesen werden, es ist daher wichtig, dass die genannten Anmeldevoraussetzungen vorliegen. Sollten Personen sich online fälschlicherweise angemeldet haben, können diese ihren Termin auch online über den Link in der Bestätigungsmail stornieren.