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  • Teilnahmebedingungen "R.SH: Die Stunde der Vereine"

    1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
    Mit der Teilnahme an der von RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN (als Marke der Regiocast GmbH & Co. KG, nachfolgend „R.SH“) veranstalteten Aktion „R.SH: Die Stunde der Vereine“ (Aktion) erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

    2. Teilnahmeberechtigung
    Teilnahmeberechtigt sind nur eingetragene Vereine sowie ehrenamtlich geführte Verbände und Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein (gemeinsam „Institutionen“), handelnd durch ihren gesetzlichen Vertreter oder eine/n entsprechend Bevollmächtigte/n (Anmelder). Jede Institution ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind, soweit sie für eine teilnehmende Institution handeln: •    alle Mitarbeiter von R.SH sowie der Kooperationspartner bzw. der Sponsoren und alle sonstigen Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren und •    bezüglich der vorgenannten Personen: deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

    3. Aktionszeitraum
    Die Aktion läuft vom 12. Februar 2020 bis 22. November 2020.

    4. Teilnahme
    Die Aktion wird während des Aktionszeitraums im R.SH-Programm, online auf www.rsh.de und über die Social-Media-Kanäle von R.SH vorgestellt und es wird zur Teilnahme aufgerufen. Die Teilnahme an der Aktion ist ausschließlich über die Website möglich und erfolgt durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen und Absenden des dort bereitgestellten elektronischen Anmeldeformulars. Darin hat der Anmelder eine geplante Investition der teilnehmenden Institution zu benennen, einschließlich der zur Umsetzung erforderlichen Kosten. Für das im Rahmen der Anmeldung anfallende Datenvolumen entstehende etwaige Kosten (providerabhängig) sind vom Anmelder zu tragen. Die Angaben im Rahmen der Registrierung sind verbindlich und können im weiteren Ablauf der Aktion vom Anmelder nicht mehr geändert werden. Jede Woche werden R.SH und die Sponsoren – die Sparkassen Schleswig-Holsteins – aus allen Anmeldungen im eigenen Ermessen eine teilnehmende Institution auswählen, deren geplante Investition sie für besonders förderungswürdig erachten. Die jeweils ausgewählte Institution und ihre Investition wird jeweils sonntags in der Sendezeit von 12:00 bis 13:00 Uhr mit redaktionellen Beiträgen im Radioprogramm von R.SH vorgestellt. Die Sponsoren stellen der jeweils ausgewählten Institution den zur Umsetzung der Investition erforderlichen Geldbetrag zur Verfügung. Der Geldbetrag ist bis spätestens 31.12.2020 für die benannte und ausgewählte Investition zu verwenden; die Verwendung ist nachzuweisen. Bei fehlendem Nachweis behalten sich die Sponsoren die Rückforderung des zur Verfügung gestellten Betrages vor.

    5. Presse/Promotion
    Der Anmelder erklärt mit der Teilnahme das Einverständnis, dass im Falle des Auswahl der von ihm angemeldeten Institution Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte online und über das Programm von R.SH im angemessenen Umfang veröffentlicht, des Weiteren auch zu Zwecken journalistischer Berichterstattung durch andere Medien jeglicher Art (Print, TV, Hörfunk, Internet etc.) genutzt werden. Der Anmelder erklärt sich weiter bereit, nach Beendigung der Aktion zu Zwecken der Presseberichterstattung sowie für Eigenwerbezwecke von R.SH im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.

    6. Datenschutz
    Mit der Teilnahme an der Aktion geht zwingend die Verarbeitung der insoweit erforderlichen personenbezogenen Daten des Anmelders auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einher. R.SH wird die vom Anmelder im Rahmen der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdaten/Alter) ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Aktion verarbeiten und auch den Sponsoren diese Daten ausschließlich für diese Zwecke zur Verfügung stellen. R.SH wird diese Daten nach Abwicklung der Aktion löschen, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in dem genannten Umfang. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von R.SH (https://www.rsh.de/mein-r-sh/datenschutz), in denen u.a. die Betroffenenrechte des Anmelders ausführlich und vollständig beschrieben werden (Abschnitt 6).

    7. Rechtsweg
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
     

    Kiel, Februar 2020