
31.01.2025
Seit 2025 gilt die "neue" Grundsteuer. Sie wird mithilfe der Grundsteuererklärung festgesetzt, die jeder Immobilien- und Grundstückseigentümer abgeben muss.
Um die neue Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) zu berechnen, wendet Schleswig-Holstein das wertbasierte Bundesmodell an. Das heißt: Der Wert des Grundstücks oder der Immobilie entscheidet darüber, wie viel Steuern Sie jährlich abführen müssen. Dafür nutzt das Finanzamt folgende Werte:
- Grundsteuerwert
- Grundsteuermessbetrag
- Hebesatz
Der Grundsteuerwert ist in erster Linie vom Bodenrichtwert und von der statistischen Nettokaltmiete abhängig. Weitere Einflussfaktoren sind die Grundstücksfläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.
Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl. Diese richtet sich nach der Nutzungsart und wird Ihnen vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Sie beträgt derzeit zwischen 2,5 und zehn Promille. Mit der Reform gelten ab 2025 reduzierte Werte: 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke.
Außerdem entscheidet der Hebesatz der Gemeinde mit über die Höhe der Grundsteuer in Schleswig-Holstein. Dieser Wert wird von jeder Kommune selbst bestimmt kann zwischen 0 und 1.050 Prozent liegen.
Beispielrechnung: Grundsteuer in Schleswig-Holstein
Sie leben in einem Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern. Der Bodenrichtwert beträgt 400 Euro und Ihre Gemeinde hat einen Hebesatz von 421 %.
Rechenschritt Beispielwert
Grundsteuerwert 310.100 Euro
x Steuermesszahl 0,31 Promille
= Steuermessbetrag 96,13
x Hebesatz 421 %
= zu zahlende Grundsteuer 404,71 Euro pro Jahr
Rainer Kersten, Geschäftsführer vom Bund der Steuerzahler in Schleswig-Holstein, hat einmal die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengefasst:
Glück hat der, der in Schleswig-Holstein lebt:
Drei kleine Gemeinden im Norden des Kreises Schleswig-Flensburg haben die Grundsteuer B abgeschafft: Jardelund, Hörup, Weesby.