Rund 43 Millionen Führerscheine müssen umgetauscht werden. Sie sollen künftig EU-weit fälschungssicherer und einheitlich sein. Zudem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um so Missbrauch zu vermeiden.
Gut zu wissen: Mit dem Umtausch sind keine Prüfungen oder ärztliche Untersuchungen verbunden, es handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch.
Doch bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Karten- Führerschein mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013:
Hier gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins!
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Papier-Führerschein mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998:
Hier ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend!
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Aufgepasst: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.
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Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Der Führerschein kann in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgetauscht werden. Teilweise ist dies auch in Bürgerämtern möglich.
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Wie lange gilt der neue Führerschein?
Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet sein. Nach Ablauf der Zeit muss ein neuer ausgestellt werden.
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Was kostet mich der Umtausch?
Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 25,50 Euro für den neuen Führerschein an. Dazu variieren die Kosten für ein aktuelles biometrisches Bild - je nachdem wo man diese anfertigen lässt. Gegebenenfalls fallen weitere Kosten von 6,50 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins an.
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Kann ich meinen alten Führerschein nach dem Umtausch wieder mitnehmen?
Auf Wunsch kann das alte Dokument wieder mitgenommen werden. Allerdings muss es vorher von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht werden.
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Was passiert wenn ich meinen Führerschein nicht umtausche?
Wenn der alte Führerschein nicht zu oben gelisteten Daten ausgetauscht wird, bleibt die Fahrerlaubnis zwar bestehen, jedoch riskiert man bei einer Kontrolle ein Verwarngeld von 10 Euro. Und auch im Ausland könnte es zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Führerschein unterwegs sei. Vor allem, wenn man sich einen Mietwagen mieten möchte.