Schleswig-Holstein lockert die Regelungen für Corona-Infizierte: ab dem 4. Mai müssen Infizierte nur noch für fünf Tage in Isolation. Das gab Gesundheitsminister Heiner Garg bekannt. Demnach ist nach fünf Tagen Absonderung auch kein negativer Test mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Damit setzt Schleswig-Holstein die Empfehlungen des Robert-Koch-Institus (RKI) um.
Ausnahme für die verkürzte Isolation sind Beschäftigte im Gesundheitswesen. Die müssen weiterhin einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen, um wieder arbeiten zu dürfen. Außerdem müssen sie 48 Stunden ohne Symptome sein.
Gesundheitsminister Garg betonte jedoch, dass ein negativer Schnelltest weiterhin empfohlen werde, um sicherzugehen.