ostern regeln
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Die Corona-Regeln über Ostern

Das Osterwochenende steht vor der Tür und leider begleitet uns die Corona-Pandemie auch in diesem Jahr. Welche Regeln über die Osterfeiertage gelten, finden Sie in der nachfolgenden Auflistung: 

  • Private Treffen

    Dürfen Freunde und Familie über Ostern besucht werden?

    Die Kontaktbeschränkungen bleiben auch über die Osterfeiertage bestehen. Private Treffen sind demnach von Angehörigen des eigenen Hausstandes mit einem weiteren Hausstand möglich. Es gilt eine Beschränkung von fünf Personen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Paare gelten als ein Hausstand. Im Vergleich zu Weihnachten 2020 sind für die Osterfeiertage keine weiteren Lockerungen bei privaten Zusammenkünften geplant. Für Kreise, welche die Inzidenzgrenze überschritten haben, gelten ab dem 01. April neue Corona-Regeln. Dazu gehören die Kreise Segeberg, Pinneberg und die Stadt Flensburg. 

  • Osterurlaub

    Ist Osterurlaub möglich?

    Ein klassischer Osterurlaub ist leider nicht möglich. Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben weiterhin geschlossen. Die Regierung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht notwendige Reisen über die Osterfeiertage zu verzichten. Das unentgeltliche Vermieten der Zweitwohnungen an Freunde oder Verwandte ist erlaubt. 

  • Außengastronomie

    Außengastronomie

    Die Außengastronomie wird zu Ostern leider nicht öffnen. Diesen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz bestätigte Daniel Günther. Der Außer-Haus-Verkauf ist über Ostern weiterhin möglich. Es gilt allerdings ein Verkaufsverbot für Alkohol zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. 

  • Oster-Gottesdienste

    Oster-Gottesdienste

    Gottesdienste sind an Ostern mit bis zu 100 Teilnehmern im Außenbereich gestattet. Bei einem Gottesdienst im Innenraum sind bis zu 50 Teilnehmer gestattet. Am Platz muss immer eine OP-Maske oder eine Maske nach den Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 getragen werden. Des Weiteren müssen alle Teilnehmer ihre Kontaktdaten hinterlassen.