Mehrer Stühle lehnen an einen Tisch gelehnt. Davor ist ein Absperrband.
Mehrer Stühle lehnen an einen Tisch gelehnt. Davor ist ein Absperrband.

Das sind die neuen Corona-Regeln für Schleswig-Holstein

Der Frühling kommt, doch wir müssen immer noch mit dem Corona-Virus leben. Einerseits stiegen die Infektionszahlen deutschlandweit zuletzt wieder leicht an, andererseits drängen viele auf Öffnungen und mehr Möglichkeiten für alle. In diesem Spannungsfeld fand am Mittwoch (3. März) eine fast zehnstündige Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten statt.

Am Donnerstag hat unser Ministerpräsident Daniel Günther in einer Regierungserklärung vor dem Landtag bekanntgegeben, was das für Schleswig-Holstein bedeutet. Er bezog dabei zu folgenden Punkten Stellung:

  • Private Treffen

    Private Treffen

    Bereits ab dem 8. März sollen bei uns im Land wieder private Treffen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich sein. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht dazu.

    Alle Paare (egal ob sie zusammen wohnen oder nicht) gelten künftig als ein Hausstand. In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 sind Treffen zwischen dem eigenen und 2 weiteren Haushalten mit bis zu 10 Personen möglich.

    Bei den Kontakten wird eine „Notbremse“ eingeführt: Steigt die Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, gilt wieder die Regel, dass private Kontakte auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person eines anderen Haushalts begrenzt werden.

  • Öffnungen des Einzelhandels

    Öffnungen des Einzelhandels

    Geschäfte sollen nach dem gestern erarbeiteten Stufenplan auch langsam wieder öffnen dürfen. Bedingung dafür ist, dass die Inzidenzen stabil unter 50 liegen.

    In Schleswig-Holstein heißt das: der Einzelhandel darf Montag wieder öffnen. Dabei gilt die Regelung von einem Kunden pro 10 qm bei Geschäften bis 800 qm Verkaufsfläche. Darüber gilt: ein Kunde pro 20 qm.

    Sollten die Inzidenzwerte wieder steigen, wird eine Kontaktverfolgung verpflichtend eingeführt.

    Das gilt ebenso für Galerien und Museen.

  • Köpernahe Dienstleistungen

    Köpernahe Dienstleistungen

    Tattoostudios, Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Solarien dürfen so wie alle körpernahen Dienstleistungen am Montag, den 8. März in Schleswig-Holstein mit Hygienekonzept wieder öffnen.

  • Sport

    Sport

    Kontaktloser Sport soll in Kleingruppen von bis zu zehn Personen an der frischen Luft wieder erlaubt sein.

    Organisierter kontaktloser Sport wird auch in Gruppen von bis zu 20 Personen für Kinder unter 14 Jahren wieder erlaubt.

  • Hotels und Gastronomie

    Hotels und Gastronomie

    Hotels und Gastronomie bleiben zunächst geschlossen. Doch Daniel Günther sagte in seiner Rede im Landtag: "Wenn wir bis zum 22. März Inzidenzen unter 100 haben, werden wir die Außenbereiche der Gastronomien öffnen können."

  • Impfungen

    Impfungen

    Ab sofort sollen auch Menschen der zweiten Prioritätsgruppe geimpft werden.

    Die Impfungen sollen in den nächsten Wochen auch bei Hausärzten durchgeführt werden können.

  • Schnelltests

    Schnelltests

    Im Rahmen der nationalen Test-Strategie sollen alle Bürgerinnen und Bürger einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Das gilt für alle, unabhängig von Symptomen.

  • Homeoffice-Pflicht

    Homeoffice-Pflicht

    Die Homeoffice-Pflicht wird bis zum 30. April verlängert.

  • Weiteres Vorgehen

    Weiteres Vorgehen

    Die Regelungen für das weitere Vorgehen auch über die Osterfeiertage werden in der nächsten Videokonferenz ab 22. März entschieden.

Wir haben in Schleswig-Holstein die Zahl 50 für den Stufenplan als Ziel ausgegeben. Das ist richtig und gut so, dass die 50 der Gradmesser für Öffnungsschritte ist.
Daniel Günther am 4. März im Landtag