An einer Fensterscheibe ist ein Saugnapf befestigt. An dem ist an einer Eisenkette ein Schild mit der Aufschrift geschlossen aufgehangen.
An einer Fensterscheibe ist ein Saugnapf befestigt. An dem ist an einer Eisenkette ein Schild mit der Aufschrift geschlossen aufgehangen.

Informationen zu Einschränkungen im Alltag!

Durch das Corona-Virus müssen viele Geschäfte schließen und der Tourismus ist gestoppt! Was sich ändert und welche Regelungen jetzt im Alltag gelten, finden Sie hier!

Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung weitere neue Maßnahmen beschlossen, die das öffentliche Leben betreffen und einschränken.

So sind Ansammlungen und Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Ausgenommen davon ist die "Kernfamilie".

Nach wie vor gilt ein empfohlener Abstand von 2 Metern, mindestens jedoch 1,5 Metern zu anderen Personen.

Für Sie haben wir die wichtigsten Daten, über alles was sich ändert und welche Regelungen jetzt im Alltag gelten in einer kurzen Übersicht zusammengefasst.

EinSchild mit dem Hinweis geöffnet hängt an einer Glastür.
EinSchild mit dem Hinweis geöffnet hängt an einer Glastür.

Diese Geschäfte dürfen weiter öffnen -  auch sonntags. Allerdings müssen sie strenge Auflagen einhalten. Es gelten klare Hygiene-Regeln und die erlaubte Anzahl an Besuchern wird begrenzt. 

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Großhandel
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Wochenmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Poststellen
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte 
An einer Fensterscheibe ist ein Saugnapf befestigt. An dem ist an einer Eisenkette ein Schild mit der Aufschrift geschlossen aufgehangen.
An einer Fensterscheibe ist ein Saugnapf befestigt. An dem ist an einer Eisenkette ein Schild mit der Aufschrift geschlossen aufgehangen.
  • Friseurbetriebe, Massagesalons, Tattoo- und Kosmetikstudios und andere Dienstleister der Körperpflege 
  • Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kino und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen
  • Einzelhandel (ausgenommen: Lebensmittelhandel)
  • alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen
  • alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstiger öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen
  • Zusammenkünfte in Sportvereine, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Spielhallen
  • Prostitutionsbetriebe
In einem großen Raum stehen viele gedeckte Tische.
In einem großen Raum stehen viele gedeckte Tische.

Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, die Gastronomie noch stärker einzuschränken, um Tagestouristen keine Anreize zu bieten. Deswegen bleiben ab sofort alle gastronomischen Betriebe im Land geschlossen. 

Ausnahmen: Liefer- und Abholservices.

Eine junge Frau mit langen Haaren hat einen Rucksack auf dem Rücken und steht mit dem Rücken zur Kamera. Sie steht vor einem hohen historischen Tor auf dem ein Streitwagen mit Pferden steht.
Eine junge Frau mit langen Haaren hat einen Rucksack auf dem Rücken und steht mit dem Rücken zur Kamera. Sie steht vor einem hohen historischen Tor auf dem ein Streitwagen mit Pferden steht.

Die Landesregierung hat am 17 März beschlossen den Tourismus in Schleswig-Holstein zu stoppen.

Das bedeutet:

  • Touristen dürfen Schleswig-Holstein nicht mehr betreten – das hat die Landesregierung am 17. März beschlossen.
  • Alle Touristen sind verpflichtet, ihre Unterkünfte bis zum 19. März zu verlassen.
  • Reisen aus touristischem Anlass sind ab dem 18. März untersagt. Das kann kontrolliert und ordnungsrechtlich durchgesetzt werden.
  • Alle touristischen Beherbergungsbetriebe, darunter Hotels und Campingplätze, aber auch Yacht- und Sportboothäfen werden geschlossen.

Ausnahmen gelten für: Einsatzkräfte (zum Beispiel Polizei)

In einem weißen Klassenzimmer stehen leere braune Stühle und grüne Tische. In der Mitte des Raums ist eine unbeschriebene grüne Tafel.
In einem weißen Klassenzimmer stehen leere braune Stühle und grüne Tische. In der Mitte des Raums ist eine unbeschriebene grüne Tafel.

Kliniken:
Grundsätzlich gilt in Kliniken ein Besuchsverbot. In einzelnen Ausnahmefällen können unter strengen Einschränkungen weiterhin Besuche in Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime erfolgen. Maximal wird ein registrierter Besucher pro Bewohner oder Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung zugelassen.

Für Besuche auf Kinder- und Palliativstationen gelten Ausnahmeregelungen.

Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen:
Alle Kitas, Schulen und auch Horts sind bis zum Ende der Osterferien geschlossen. In Ausnahmefällen gibt es eine Notfallbetreuung. Infos dazu finden Sie hier.

Die Kindertagespflege ist von der Schließung ausgenommen - sofern nicht mehr als 5 Kinder betreut werden.

 

 

 

 

In einem Gang vom Flughafen stehen leere Stuhlreihen. Im Hintergrund sind zwei Anzeigetafeln.
In einem Gang vom Flughafen stehen leere Stuhlreihen. Im Hintergrund sind zwei Anzeigetafeln.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten dürfen keine öffentlichen Einrichtungen betreten.

Dazu gehören:

  • Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegende minderjährige Personen betreut werden sowie betriebserlaubte Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe nach § 45 SGB VIII
  • Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken
  • stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG)
  • Berufsschulen
  • Hochschulen