Informationen zu Einschränkungen im Alltag!
Durch das Corona-Virus müssen viele Geschäfte schließen und der Tourismus ist gestoppt! Was sich ändert und welche Regelungen jetzt im Alltag gelten, finden Sie hier!
Durch das Corona-Virus müssen viele Geschäfte schließen und der Tourismus ist gestoppt! Was sich ändert und welche Regelungen jetzt im Alltag gelten, finden Sie hier!
Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung weitere neue Maßnahmen beschlossen, die das öffentliche Leben betreffen und einschränken.
So sind Ansammlungen und Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Ausgenommen davon ist die "Kernfamilie".
Nach wie vor gilt ein empfohlener Abstand von 2 Metern, mindestens jedoch 1,5 Metern zu anderen Personen.
Für Sie haben wir die wichtigsten Daten, über alles was sich ändert und welche Regelungen jetzt im Alltag gelten in einer kurzen Übersicht zusammengefasst.
Diese Geschäfte dürfen weiter öffnen - auch sonntags. Allerdings müssen sie strenge Auflagen einhalten. Es gelten klare Hygiene-Regeln und die erlaubte Anzahl an Besuchern wird begrenzt.
Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, die Gastronomie noch stärker einzuschränken, um Tagestouristen keine Anreize zu bieten. Deswegen bleiben ab sofort alle gastronomischen Betriebe im Land geschlossen.
Ausnahmen: Liefer- und Abholservices.
Die Landesregierung hat am 17 März beschlossen den Tourismus in Schleswig-Holstein zu stoppen.
Das bedeutet:
Ausnahmen gelten für: Einsatzkräfte (zum Beispiel Polizei)
Kliniken:
Grundsätzlich gilt in Kliniken ein Besuchsverbot. In einzelnen Ausnahmefällen können unter strengen Einschränkungen weiterhin Besuche in Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime erfolgen. Maximal wird ein registrierter Besucher pro Bewohner oder Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung zugelassen.
Für Besuche auf Kinder- und Palliativstationen gelten Ausnahmeregelungen.
Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen:
Alle Kitas, Schulen und auch Horts sind bis zum Ende der Osterferien geschlossen. In Ausnahmefällen gibt es eine Notfallbetreuung. Infos dazu finden Sie hier.
Die Kindertagespflege ist von der Schließung ausgenommen - sofern nicht mehr als 5 Kinder betreut werden.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten dürfen keine öffentlichen Einrichtungen betreten.
Dazu gehören: