Auf dem Bild ist ein gedeckter Frühstückstisch zu Ostern. In der Mitte befindet sich ein Osternest mit bunten Ostereiern. Vor dem Osternest steht eine Wurstplatte. Der Tisch ist mit einem Osterlamm, Osterhasen und Kerzen geschmückt.
Auf dem Bild ist ein gedeckter Frühstückstisch zu Ostern. In der Mitte befindet sich ein Osternest mit bunten Ostereiern. Vor dem Osternest steht eine Wurstplatte. Der Tisch ist mit einem Osterlamm, Osterhasen und Kerzen geschmückt.

Corona-Oster-Regeln

Die Regeln zu Ostern wurden gelockert! Ob Sie Ihre Familie nun doch zum Osterbrunch einladen dürfen und Freunde aus Hamburg nach Schleswig-Holstein reisen können, lesen Sie hier.

Die Landesregierung hat die Regeln zu Ostern kurzfristig gelockert und einige Gebote und Verbote geändert. Was jetzt neuerdings zu Ostern erlaubt ist und welche Verbote bestehen bleiben, lesen Sie hier!

 

Wer darf zum Familien-Osterbrunch zu uns nach Schleswig-Holstein kommen? 

Nach einer neuen Regelung dürfen sich nun Familienmitglieder bis zu zehn Personen gleichzeitig in einer Wohnung oder im Garten treffen. Dazu zählen die Eltern, Oma und Opa, Geschwister, Kinder und Enkel. Auch Eheleute, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten dürfen sich sehen. 

 

Dürfen mich auch Familienmitglieder aus anderen Bundesländern besuchen?

Ja, solange die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten wird. Allerdings wird nach wie vor appelliert, die Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

 

Darf ich meine Eltern im Pflegeheim besuchen? 

Nein, das ist immer noch verboten. 

 

Ist das Grillen im Park erlaubt?

Ja - hier bleiben aber die Vorschriften wie zuvor: Sie dürfen sich in der Öffentlichkeit mit maximal einer Person aufhalten, die nicht zu ihrem Haushalt oder der Familie gehört. 

 

Darf ich als Schleswig-Holsteiner über Ostern an die Nordsee/Ostsee fahren? 

Tagesausflüge innerhalb Schleswig-Holsteins sind erlaubt, eine Übernachtung (auch im eigenen Campingwagen) aber verboten!

 

Dürfen Freunde aus Hamburg uns in Schleswig-Holstein für einen Osterspaziergang besuchen?

Nach wie vor ist es in der Öffentlichkeit erlaubt, mit maximal einer nicht im eigenen Haushalt lebenden Person Zeit zu verbringen. Einreisen zu rein touristischen Zwecken ist NICHT erlaubt. Allerdings werden einzelne Spaziergänger oder Radfahrer an der Grenze zu Schleswig-Holstein nicht zurückgewiesen.

 

Darf ich über Ostern in mein Ferienhaus/Ferienwohnung auf den Inseln fahren?

Nein! Für alle Inseln in Schleswig-Holstein gilt ein Betretungsverbot!

 

Mit wie vielen Personen darf ich in der Öffentlichkeit unterwegs sein?

Das hängt davon ab, mit wie vielen Person Sie in einem Haushalt leben. Der Aufenthalt ist nach wie vor nur mit maximal einer nicht im selben Haushalt lebenden Person erlaubt. Wohnen also 6 Personen in einem Haushalt zusammen, darf eine weitere Person dazukommen - dann dürfen diese 7 Personen zusammen unterwegs sein. In keinem Fall dürfen aber mehr als 10 Personen zusammen unterwegs sein.

 

Bitte wägen Sie in jedem Fall ab, wie dringend ein Treffen wirklich ist. Die Landesregierung appelliert an die Vernunft eines jeden Schleswig-Holsteiners! Es sollte immer bedacht werden, dass auch Personen ohne Symptome infiziert sein können und somit eine Ansteckungsgefahr für ihre Mitmenschen bieten!