Eine Familie bestehend aus zwei Kindern und zwei Erwachsenen steht in einem Wald und lacht sich an.
Eine Familie bestehend aus zwei Kindern und zwei Erwachsenen steht in einem Wald und lacht sich an.

Corona-Kinderbonus

Die Auszahlung des Corona-Kinderbonus ist gestartet. Alle Informationen dazu finden Sie hier!

Knapp 18 Millionen Kinder in Deutschland bekommen einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Das hat die Bundesregierung als Teil ihres milliardenschweren Konjunkturpaketes Mitte Juni beschlossen. Somit bekommt jede Familie, die Anspruch auf Kindergeld hat, 300 Euro pro Kind. Aktuell starten die ersten Auszahlungen. 

Grundsätzlich steht der Betrag zur freien Verfügung. Genutzt werden soll der Bonus bestenfalls für die Kinder und Jugendlichen, aber auch für Familienaktivitäten. Doch wie läuft es genau mit den Auszahlungen und was müssen Sie noch beachten? Hier finden Sie alles Wichtige im Überblick!

  • Wie und wann wird der Bonus ausgezahlt?

    Der Kinderbonus wird in zwei Etappen ausgezahlt. Erstmals im September, der zweite Teil im Oktober. Wann das Geld ankommt hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Die Kindergeldnummer steht auf allen Schreiben der Familienkasse. Wenn Sie diese gefunden haben, können Sie die letzte Ziffer der Nummer mit der Tabelle der Arbeitsagentur abgleichen, um herauszufinden, wann Sie mit der Auszahlung rechnen können. 

    Hier finden Sie die genauen Daten: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus

     

     

  • Höhe des Bonus und Voraussetzungen

    Jede Familie, die mindestens einen Monat im Jahr 2020 Kindergeld bezogen hat, bekommt 300 Euro pro Kind. Beantragt werden muss der Bonus nicht.
    Ausgezahlt wird der Betrag in zwei Etappen. Im September sind es 200 Euro und im Oktober 100 Euro. 

  • Wer bekommt den Bonus?

    Den Kinderbonus bekommt jeder, der mindestens einen Monat im Jahr 2020 auch Kindergeld erhalten hat. Ist das Kindergeld also beispielsweise Ende Januar ausgelaufen oder kommt das Kind erst im Dezember, bekommt man auch den Bonus.

  • Wird der Kinderbonus auf andere Leistungen aufgerechnet?

    Nein! Der Bonus ist als reine Zusatzleistung gedacht. Er wird weder mit Unterhaltsvorschüssen, Kinderzuschlägen, Einkommen, Kinderzuschlagsberechnungen, Wohngeld, Kitabeiträgen, Hartz IV oder anderen Sozialleistungen verrechnet. 

     

  • Bonus und Kinderfreibetrag

    Wie das Kindergeld wird auch der Bonus mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.