Während ganz Deutschland derzeit über verschärfte Corona-Regelungen und die rasant steigenden Corona-Fallzahlen diskutiert, macht die Hansestadt Lübeck Nägel mit Köpfen. Denn seit dem 15. November gilt in allen städtischen Einrichtungen die 2G-Regel. Das bedeutet, dass Museen, Schwimmbäder oder die Stadtbibliothek künftig nur noch von geimpften oder genesenen Personen betreten werden darf.
So sollen die Corona-Zahlen in Lübeck, wo die aktuelle Inzidenz bei 108 (Stand: 15.11., 12 Uhr) liegt, in den Griff bekommen werden.
Doch nicht nur die städtischen Einrichtungen machen mit, auch das Hansemuseum, das Willy Brandt Haus, im Pavillon der Overbeck-Gesellschaft, und im Kolk 17 gilt ab sofort die 2G-Regelung.
Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen weiter mit 3G in die oben genannten Einrichtungen. Das bedeutet, dass auch ein maximal 24h alter Schnelltest ausreicht. Bei Schülerinnen und Schülern reicht die Schulbescheinigung, aus der eine regelmäßige Testung hervorgeht. Kinder bis 7 Jahre sind generell von der Eintrittsbeschränkung ausgenommen. Bei Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind Attest und ein aktueller Schnelltest ausreichend.
Online gebuchte Tickets für Veranstaltungen oder Führungen werden zurückerstattet, wenn die Ticketbesitzer ohne Impfschutz keinen Einlass erhalten.