Die wichtigsten Infos zur häuslichen Quarantäne
Hier klären wir wichtige Fragen rund um das Thema häusliche Quarantäne nach einer Corona-Infizierung auf.
Hier klären wir wichtige Fragen rund um das Thema häusliche Quarantäne nach einer Corona-Infizierung auf.
Das neuartige Corona-Virus ist hoch ansteckend. Um es bestmöglich einzudämmen ergreifen Wenn jemand mit einer infizierten Personen im Kontakt stand und die Möglichkeit besteh oder auch bestätigt wurde, dass die Person sich auch infiziert hat, so kann eine häusliche Quarantäne angeordnet werden.
Was bedeutet Quarantäne?
Bei der Quarantäne handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, die zum Schutz der Gesellschaft vor ansteckenden Krankheiten dient. Das hoch ansteckende Corona-Virus gehört ebenso zu solchen Krankheiten und es kommt vermehrt zu häuslicher Quarantäne. Sobald ein Mensch im Verdacht steht sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, ordnet das zuständige Gesundheitsamt eine befristete häusliche Quarantäne an. Dadurch wird ermöglicht, dass Personen, bei denen ein Verdachtsfall vorliegt, in ihrem eigenen Haus bleiben können und nicht ins Krankenhaus müssen.
In der nebenstehenden Grafik werden die wichtigsten Maßnahmen aufgeführt. Wichtig ist es, sich häufig die Hände zu waschen, auf engen Kontakt zu anderen Menschen verzichten und auch regelmäßig Tische und Türklinken zu reinigen. Lüften Sie zusätzlich Schlaf- und Wohnräume gut durch.
Dieser Verdacht einer Infizierung tritt auf, wenn die betroffene Person innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet gewesen ist oder zu einem bestätigten Infizierten Patienten Kontakt hatte. Mit der Anordnung kann die betroffene Person sich in ihrem eigenen Haus aufhalten, darf das Gebäude allerdings nicht verlassen. Dies gilt auch für alle weiteren Bewohner und Familienmitglieder des Hauses. Die Maßnahme soll weitere Infizierungen verhindern und die Ausbreitung verlangsamen. Wird häusliche Quarantäne angeordnet dient das zum Schutz der Allgemeinheit.
Man sollte sich also unabhängig von typischen Corona-Symptomen nach dem Aufenthalt in Risikogebieten oder nach dem Kontakt zu bestätigten Erkrankten direkt telefonisch bei seinem Hausarzt oder dem zuständigen Gesundheitsamt melden.
Vermeiden Sie es, sollten Sie den Verdacht haben sich infiziert zu haben, sich zu ihrem Hausarzt zu begeben. Das verhindert eine Ansteckungsgefahr den anderen Patienten und den Angestellten der Arztpraxis gegenüber.
Für den Fall, dass Pflegebedürftige in den Verdacht geraten sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, sollten Sie während der Quarantäne stationär aufgenommen werden um sie bestmöglich zu pflegen. Nicht nur die möglichen Betroffenen, auch die Angehörigen sollten sich beim Gesundheitsamt melden und mit dem zuständigen Pflegedienst in Verbindung setzen. Sollten Sie zum Beispiel in Ihrem Beruf viel Kontakt zu Menschen haben, ist es ratsam den Kontakt zu den älteren Generationen einzuschränken. Das Immunsystem ist im höheren Altern nicht mehr so stabil und leichter für Viren zugänglich.
Die Länge der Quarantäne ist abhängig von der Inkubationszeit der Krankheit. Im Falle Corona beträgt die voraussichtliche Inkubationszeit, also der Zeitraum in der sich eine Person infiziert hat bis hin zum Ausbruch der Symptome, 14 Tage. Wichtig zu wissen ist, dass ein infizierter Mensch auch dann ansteckend ist, wenn die Krankheit noch nicht sichtbar ausgebrochen ist. Das heißt, dass er innerhalb der gesamtem Inkubationszeit seinen Mitmenschen gegenüber ansteckend ist. Daher versucht das Gesundheitsamt schnellstmöglich zur klären, wer zu einem möglichen Infizierten im Kontakt stand um die Ausbreitungskette zu unterbrechen.
Zunächst ist wichtig zu wissen, dass nach derzeitigem Wissen Tiere nicht mit dem Virus infiziert werden können. Das bedeutet, dass Sie, im Falle einer Quarantäne, ihr Haustier bei sich behalten können. Besitzen Sie aber zum Beispiel einen Hund, dann sollten Sie ihn bei Verwandten und Bekannten unterbringen, da Ihr Hund natürlich nicht auf den täglichen Auslauf verzichten soll. Alternativ gibt es dafür auch so genannte Hundetagesstätten.