So geht es mit Schulen und Kitas im Lockdown weiter
Die zuständigen Ministerien haben einen Fahrplan für Schleswig-Holstein bekanntgegeben, ab wann es mit Kita- und Schulöffnungen weitergehen soll. Alle Infos finden Sie hier.
Die zuständigen Ministerien haben einen Fahrplan für Schleswig-Holstein bekanntgegeben, ab wann es mit Kita- und Schulöffnungen weitergehen soll. Alle Infos finden Sie hier.
Der Lockdown in Schleswig-Holstein geht mindestens bis zum 31. Januar weiter. Das ist das Ergebnis der Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten. Doch was genau heißt das für die Kitas und Schulen bei uns?
Dafür hat die Landesregierung mit den zuständigen Ministern Karin Prien und Heiner Garg jetzt Regelungen festgelegt. Beschlossen wurde zum Beispiel, alle Kita-Gebühren für den Januar komplett an die Eltern zu erstatten. Auch das Kinderkrankengeld wurde erhöht.
Mit den neuen Regeln gibt es außerdem ein Ziel von Neuinfektionen, ab dem Kitas und Schulen wieder mindestens teilweise öffnen dürfen und wann Wechselunterricht stattfinden kann. Alle wichtigen Informationen zum weiteren Vorgehen finden Sie hier im Überblick!
Der weitere Kita-Betrieb in Schleswig-Holstein soll sich am bekannten Stufenkonzept orientieren. Die Betretungsverbote werden fortgeführt. Eine Notbetreuung wird aber auch weiterhin zur Verfügung stehen, sodass folgende Zielgruppen betreut werden können, wenn Eltern keine alternative Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung haben:
• Kinder, deren (mindestens ein) Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen dringend tätig ist und
• Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und darüber hinaus
• Kinder, die einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand haben und
• Kinder, die aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert sind.
Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege können durchgeführt, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden. Auch wenn Kitas somit weiterhin im Rahmen einer Notbetreuung geöffnet haben, gilt der eindringliche Appell an die Eltern, wenn immer es möglich ist, ihre Kinder nicht in die Kita oder Kindertagespflege zu bringen, sondern Zuhause zu betreuen. Ziel der Landesregierung ist es, die Kitas wieder im Regelbetrieb zu öffnen, sobald das Infektionsgeschehen es zulässt.
Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Dieser Anspruch soll – anders als bisher – auch dann gelten, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Betreuungseinrichtung pandemiebedingt geschlossen ist bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Für den Monat Januar werden Eltern von den Kosten der Kindertagesbetreuung entlastet. So wird das Land unabhängig davon, ob die Eltern ihr Kind zu Hause betreuen oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, die Kosten der Elternbeiträge übernehmen. Dies gilt auch für den Bereich der Kindertagespflege. Das konkrete Verfahren der Abwicklung soll analog des Verfahrens im Frühjahr 2020 erfolgen. Die Details wird das Land mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Trägerverbänden klären.
Die behördlich angeordneten Betretungsverbote ermöglichen es nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) außerdem, dass berufstätige Eltern 67 Prozent ihres entstandenen Verdienstausfalls für längstens zehn Wochen, Alleinerziehende für längstens 20 Wochen erstattet bekommen können.
Ab dem 11. Januar sollen die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein in der Distanz lernen, der Präsenzunterricht in den Schulen ist ausgesetzt. Die Abschlussjahrgänge sollen ab Montag, 11. Januar entsprechende Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen in Präsenz bekommen. Wie schon im Frühjahr wird es auch nun eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 geben.
Über eine Rückkehr zum Präsenzunterricht soll Ende Januar wieder beraten werden. Es könnte aber schon vorher zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts kommen, wenn in Schleswig-Holstein die Zahl der Neuinfektionen dauerhaft deutlich unter der Grenze von 50 pro 100.000 Einwohner liegt.
Zukünftig gibt es in Landkreisen, in denen die Inzidenz über 50 pro 100.000 Einwohner steigt, automatisch für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 Wechselunterricht.