
Ob Feuerwehr, Pfadfinder, Fußballclub, DLRG oder Turnverein: Wir haben viele tolle Vereine und ehrenamtliche Organisationen bei uns in Schleswig-Holstein!
R.SH bringt Ihren Verein ganz groß ins Radio und erfüllt zusammen mit den Sparkassen in Schleswig-Holstein dringende Vereinswünsche.
R.SH und die Sparkassen in Schleswig-Holstein erfüllen Ihre Vereinswünsche!
Trikots für die Lütten, das Netz im Tor ist gerissen oder die Pfadfinder brauchen ein neues Zelt…? Wir kümmern uns, wenn’s in der Vereinskasse klemmt und unterstützen Sie bei Ihren Projekten!
Alle Vereinswünsche werden bezahlt aus den Zweckerträgen der Lotterie „Los-Sparen“ der schleswig-holsteinischen Sparkassen, bei der man sparen, Gewinnchancen nutzen und Gutes tun kann. Alle Informationen zum „Los-Sparen“: www.los-sparen.sh
Jetzt hier mitmachen und Vereinswunsch einreichen!
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Teilnahmebedingungen „R.SH: Gemeinsam für unsere Vereine“
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an der von RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN (als Marke der Regiocast GmbH & Co. KG, nachfolgend „R.SH“) veranstalteten Aktion „R.SH: Gemeinsam für unsere Vereine - mit den SPARKASSEN Schleswig-Holstein“ (Aktion) erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur eingetragene Vereine sowie ehrenamtlich geführte Verbände und Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein (gemeinsam „Institutionen“), handelnd durch ihren gesetzlichen Vertreter oder eine/n entsprechend Bevollmächtigte/n (Anmelder). Jede Institution ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind, soweit sie für eine teilnehmende Institution handeln:
• alle Mitarbeiter von R.SH sowie der Kooperationspartner bzw. der Sponsoren und alle sonstigen Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren und
• bezüglich der vorgenannten Personen: deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
3. Aktionszeitraum
Die Aktion läuft vom 03. April 2023 bis 09. Juli 2023.
4. Teilnahme
Die Aktion wird während des Aktionszeitraums im R.SH-Programm, online auf www.rsh.de und über die Social Media-Kanäle (Facebook, Instagram) von R.SH vorgestellt und es wird zur Teilnahme aufgerufen. Die Teilnahme an der Aktion ist über die Website www.rsh.de und über die R.SH-App möglich und erfolgt durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen und Absenden des dort bereitgestellten elektronischen Anmeldeformulars. Darin hat der Anmelder eine geplante Investition der teilnehmenden Institution zu benennen, einschließlich der zur Umsetzung erforderlichen Kosten. Für das im Rahmen der Anmeldung anfallende Datenvolumen entstehende etwaige Kosten (providerabhängig) sind vom Anmelder zu tragen. Die Angaben im Rahmen der Registrierung sind verbindlich und können im weiteren Ablauf der Aktion vom Anmelder nicht mehr geändert werden. Jede Woche werden R.SH und die Sponsoren (die SPARKASSEN Schleswig-Holsteins) aus allen Anmeldungen im eigenen Ermessen eine teilnehmende Institution auswählen, deren geplante Investition sie für besonders förderungswürdig erachten. Eine entsprechend ausgewählte Institution und ihre geplante Investition werden im Rahmen einer Woche innerhalb des Aktionszeitraums mit redaktionellen Beiträgen im Programm von R.SH vorgestellt. Die Sponsoren stellen der jeweils ausgewählten Institution den zur Umsetzung der Investition erforderlichen Geldbetrag zur Verfügung. Der Geldbetrag ist zweckgebunden für die benannte und ausgewählte Investition zu verwenden. Die Verwendung ist nachzuweisen. Bei fehlendem Nachweis behalten sich die Sponsoren die Rückforderung des zur Verfügung gestellten Betrages vor.
5. Presse/Promotion
Der Anmelder erklärt mit der Teilnahme das Einverständnis, dass im Falle der Auswahl der von ihm angemeldeten Institution Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte online und über das Programm von R.SH im angemessenen Umfang veröffentlicht, des Weiteren auch zu Zwecken journalistischer Berichterstattung durch andere Medien jeglicher Art (Print, TV, Hörfunk, Internet etc.) genutzt werden. Der Anmelder erklärt sich weiter bereit, nach Beendigung der Aktion zu Zwecken der Presseberichterstattung sowie für Eigenwerbezwecke von R.SH im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.
6. Datenschutz
Mit der Teilnahme an der Aktion geht zwingend die Verarbeitung der insoweit erforderlichen personenbezogenen Daten des Anmelders auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einher. R.SH wird die vom Anmelder im Rahmen der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdaten/Alter) ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Aktion verarbeiten und auch den Sponsoren diese Daten ausschließlich für diese Zwecke zur Verfügung stellen. R.SH wird diese Daten nach Abwicklung der Aktion löschen, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in dem genannten Umfang. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von R.SH (https://www.rsh.de/mein-r-sh/datenschutz), in denen u.a. die Betroffenenrechte des Anmelders ausführlich und vollständig beschrieben werden (Abschnitt 6).
7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Kiel, März 2023