Alle Informationen zu den neuen Masken-Regelungen
Auch in Schleswig-Holstein soll eine Pflicht für medizinische Masken gelten. Aber ab wann eigentlich? Und was gibt es zu beachten? Die wichtigsten Antworten haben wir hier.
Auch in Schleswig-Holstein soll eine Pflicht für medizinische Masken gelten. Aber ab wann eigentlich? Und was gibt es zu beachten? Die wichtigsten Antworten haben wir hier.
Am Dienstagabend haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten nach langen Verhandlungen auf eine Verlängerung des Lockdowns bis mindestens zum 14. Februar beschlossen. Doch darüber hinaus gibt es weitere Einschränkungen: wenn immer möglich soll Homeoffice ermöglicht werden, Schulen und Kitas bleiben bis auf die Notbetreuung geschlossen.
Doch im Fokus steht besonders eine Maßnahme: es sollen beim Einkaufen in Supermärkten und im ÖPNV nur noch medizinische Masken getragen werden. Aber was ist eigentlich eine medizinische Maske und wo bekommt man sie? Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier zusammengefasst.
Als medizinische Masken gelten Masken, die auch im medizinischen Bereich zum Einsatz kommen. Dazu gehören OP-Masken genauso wie FFP2- oder FFP3-Masken. Die Masken haben unterschiedlich gute Funktionsweisen: FFP2-Masken beispielsweise schützen nicht nur andere Menschen, sondern auch die tragende Person. Nicht gültig sind nach der neuen Regelung übrigens Masken, die ein Ventil haben.
Hauptsächlich geht es bei den medizinischen Masken darum, dass keine selbst genähten Stoff-Masken mehr getragen werden, die häufig nur aus einer Schicht bestehen und so weniger gut Aerosole und Tröpfchen aus der Luft filtern.
Am Dienstag wurde in der Bund-Länder-Runde lediglich der Beschluss gefasst, dass es eine solche Regelung in allen Bundesländern geben soll. Bei uns in Schleswig-Holstein wird die Landesverordnung dazu voraussichtlich am Montag, den 25. Januar in Kraft treten.
Die neue Regelung gilt sowohl im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) als auch beim Einkaufen in Supermärkten. Auch in allen anderen geöffneten Geschäften (z.B. Bank oder Post) und auch in Kirchen, Synagogen oder Moscheen müssen medizinische Masken getragen werden.
Medizinische Masken gibt es an vielen Orten zu kaufen: viele Supermärkte, Drogerien oder Apotheken haben sie vorrätig. Händler gehen davon aus, dass es anders als im ersten Lockdown keinen wochenlangen Engpass geben wird, auch wenn die Masken kurzfristig ausverkauft sein können.
Auch im Internet werden viele verschiedene Masken angeboten. Hier ist allerdings etwas Vorsicht geboten: Die Masken werden oft schlecht kopiert und können dann weniger gut schützen. Achten Sie deshalb darauf, dass ein CE-Siegel plus vierstelliger Zahl auf der Verpackung oder in der Beschreibung abgebildet ist. Ein weiterer guter Hinweis ist der Herstellungsort Deutschland.
Die medizinischen Masken haben nur eine begrenzte Haltbarkeit. Die OP-Masken sollten schon nach einmaligem Tragen weggeworfen werden. Die teureren FFP2-Masken können länger getragen werden, ungefähr 8 Stunden Tragzeit wird als Orientierung angegeben. Wichtig ist außerdem, nie feuchte oder nasse Masken zu tragen, da sonst der Schutz eingeschränkt wird.
Ein besonderes Problem gibt es für Bartträger: auch die eng sitzenden FFP2-Masken sind weniger effektiv, sobald Mann einen Bart hat. Dann schließt die Maske nämlich nicht mehr dicht genug am Gesicht ab und es können leichter Aerosole unter die Maske gelangen.